Errichtung einer innovativen Thermokompaktanlage, Techn. Ausrüstung weitergehende Schlammbehandlung Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2020-0036

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Brabanter Straße 62
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.kleve.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2020-0036
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2020-0036
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung einer innovativen Thermokompaktanlage, Techn. Ausrüstung weitergehende Schlammbehandlung

Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2020-0036
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252130 Ausrüstung für Kläranlage
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Ausrüstung — weitergehende Schlammbehandlung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Hauptort der Ausführung:

Kleve

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Montage der technischen Ausrüstung für den Neubau der Faulung:

— 2 x Schneckenpressen;

— Polymerdosierung (Entwässerung);

— Bandtrockner;

— Karbonisierung;

— Kaminanlagen;

— Förderanlagen;

— Verbindende Rohrleitungen;

— Stahlbauarbeiten (innerhalb Gebäude);

— Krananlagen und Hebetechnik;

— Abluftbehandlungs- und Biofilteranlage;

— Rohrleitungen innerhalb von Gebäuden und Bediengängen inkl. Armaturen, Rohrunterstützungen und Befestigungen;

— Versorgungsleitungen (z. B. Trinkwasser, Brauchwasser);

— EMSR (weitergehende Schlammbehandlung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 70,00
Kostenkriterium - Name: Energiekosten / Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/09/2020
Ende: 15/09/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor:

— die Gewerbeanmeldung;

— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister;

— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweisen/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

Aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,

Bb) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

cc) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:

Aa) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung),

Bb) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,

cc) Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,

Dd) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,

Ee) Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden durch Umwelteinwirkungen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.

Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:

a) Referenznachweise über 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 10 Jahren;

b) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenemtechnischen Leitungspersonal.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

Zu a) Referenznachweise

Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts Klärwerksneu- und -ausbauten im Bereich Technische Ausrüstung/Schlammbehandlung in vergleichbarer Bauweise erbracht wurden und der Auftragswert je Referenzprojekt mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betrug.

Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.

Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,2 %der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jeden Werktag des Verzugs zuzahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne

Umsatzsteuer) begrenzt.

Die Schlusszahlungsfrist nach § 16 VOB/B wird auf 60 Tage verlängert.

Vorauszahlungen gegen Vorauszahlungsbürgschaft:

— 30 % bei Auftragserteilung und Eingang einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der 1. Vorauszahlung;

— 30 % nach Hälfte der vereinbarten Lieferzeit und Eingang einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der 2. Vorauszahlung;

— 25 % nach Abschluss der Montage.

Rest mit der Schlussrechnung auf Basis von geprüften Aufmaßen/Leistungsnachweisen

Die vom Auftragnehmer mit seinem Angebot angegebenen Werte für den jährlichen Strom- und Wärmebedarf werden vom Betriebspersonal anhand der Aufzeichnungen im Leitsystem nach Ablauf eines halben Jahres nach Abnahme 5 Jahre lang jährlich überprüft. Werden nach Abschluss eines Betriebsjahres Überschreitungen von jeweils mehr als 10 % festgestellt, werden die daraus entstehenden Mehrkosten für dieses Jahr unter Berücksichtigung der in den Zuschlagskriterien angegebenen spezifischen Preise für Strom und Wärme dem AN in Rechnung gestellt. Eine Gegenseitige Anrechnung der Strom- und Wärmekosten ist hierbei nicht zulässig. Die Anrechnung der entstehenden Mehrkosten erfolgt 15 Jahre lang jeweils jährlich nach Feststellung der Strom und Wärmeverbräuche. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 2 der Bewertungsmatrix.

Im Auftragsfall wird ein Wertungsvertrag zur Garantieverlängerung verhandelt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/07/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/07/2020
Ortszeit: 11:00
Ort:

Stadt Kleve — Zentrale Vergabestelle, Minoritenplatz 1, 47533 Kleve, Deutschland.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.

b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.

c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2020

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