Generalplanerleistungen (LPH 1-9 gem. HOAI 2013) für den Neubau des städtischen Bau- und Betriebshofes mit Verwaltungsgebäude (einschließlich Außenanlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: S-KALKAR-2020-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 20
Ort: Kalkar
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47546
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kalkar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen (LPH 1-9 gem. HOAI 2013) für den Neubau des städtischen Bau- und Betriebshofes mit Verwaltungsgebäude (einschließlich Außenanlagen)
Der AG plant den Neubau eines Bau- und Betriebshofes mit Verwaltungsgebäude (einschl. Außenanlagen) im Gewerbegebiet Kalkar-Ost/Oyweg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 084 – Kalkar-Ost.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor. Der AN ist an die planerischen Vorgaben nicht gebunden; seitens des AG wird im Rahmen des Vergabeverfahrens jedoch eine planerische Bewertung der vorliegenden Planunterlagen erwartet.
Die Fertigstellung des Gesamtprojektes ist zum 31.1.2023 terminiert. Der Bauantrag muss bis zum 30.6.2021 eingereicht werden.
Kalkar
Ziel des AN ist es, alle erforderlichen, fachgerechten und zweckmäßigen Architektur-, Ingenieur- und übrigen Fachplanungsleistungen als Generalplaner (Generalplaner: Statik, Prüfstatik, Brandschutztechnische Planung, TGA, SiGeKo, Bodengutachten, Architektur, Freianlagen, Aufzählung nicht abschließend) gemäß dem vorliegenden Leistungsbild zu übernehmen, um das Erreichen der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele des AG bzw. des Projektes sicherzustellen und die zu erstellende Immobilie rechtzeitig und wirtschaftlich fertigzustellen. Dies gilt auch für Leistungen, die in den Vergabeunterlagen nicht explizit aufgeführt sind oder nur unzureichend beschrieben sind, jedoch im Zuge der Bearbeitung eines Projektes dieser Art und Größenordnung zwingend erforderliche Leistungen darstellen und für einen fachkundigen AN zu erkennen sind.
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, bei Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben. Für das Verhandlungsverfahren zugelassen werden die Bewerber mit dem höchsten Punktestand. Die Punkteverteilung zu den Bewertungskriterien sind zur Informtion der Anlage „Eignungskriterien“ zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zurgrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise und Angaben gem. III.1.1. bis III.1.3. sind in einem vom Bewerber zwingend auszufüllenden Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) zusammengefasst.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
— Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Architektenkammer bzw. Ausbildungsnachweis, oder entsprechender EU-Nachweis § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
— Erklärung nach § 73 Abs. 3 VgV für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen;
— Auskunft, ob/auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
— Angabe zu Bewerbergemeinschaften;
— Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate);
— aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz;
— Nachweis gem. § 45 VgV einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindesten nötige Deckungssumme für Personenschäden 3 Mio. EUR und für Sonstige Schäden 1.5 Mio. EUR. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Der Nachweis der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen. (als Anlage zwingend beizufügen);
— Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular vorzulegen.
Alle o. g. Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
— Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
Bei Unterschreitung von [Betrag gelöscht] EUR Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags im Mittel der letzten 3 Jahren erfolgt der Ausschluss (Mindestkriterium).
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
Nachweise gem. § 46 VgV:
a) Gem. § 46 Abs. 3 VgV Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Führungskräfte des Unternehmens/der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Berufszulassung, Abschlussurkunden bzw. Kammereintragungsbescheinigungen), Nachweise sind zwingend (Kopie) dem Teilnahmeantrag beizufügen,
b) Gem. § 46 VGV sind 2 verschiedene Referenzen des Bewerbers (Büros) über in den letzten 8 Kalenderjahren erbrachten Leistungen gefordert, dazu sind je Referenz folgende Mindestkriterien (bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss) zu erfüllen (siehe Anlage 8 des Teilnahmeantrags/Bewerbungsbogens):
— Generalplanung von Neubau oder Erweiterungsneubau mit vergleichbaren Anforderungen und Größenordnung;
— vollständig bearbeitete (abgeschlossene) Leistungsphasen: mind. jeweils LPH 2-8 der §§ 34, 55 HOAI 2013;
— Baufertigstellung und Abschluss der LPH 8 HOAI zwischen 2012 bis 31.5.2020;
— Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276 brutto) einmal mind. [Betrag gelöscht] EUR und einmal mind. [Betrag gelöscht] EUR;
— Referenzschreiben des AG (mit Angabe Referenzgeber sowie Tel. Nr. für Auskunftseinholung) mit der Bestätigung der Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten oder Eigenerklärung.
Es werden weitere Bewertungskriterien (nicht Mindestkriterien) abgefragt, die zu zusätzlichen Punkten in der Bewertung führen. Siehe hierzu Anlage 8 oder „Eignungskriterien“ des Teilnahmeantrags/Bewerbungsbogens (Bewertungsmatrix).
c) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (siehe Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen).
Mindestkriterium: Nachweis, dass mind. 5 festangestellte Mitarbeiter, davon mind. 3 Architekten/Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahre (2017 -2019) beschäftigt sind. Bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums erfolgt der Ausschluss.
d) Gem. § 36 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV Angabe über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden.
Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. Die Anlage 4 des Teilnahmeantrags/Bewerberbogens (Erklärung bei Leistungserbringung in Bewerbergemeinschaft § 47 Abs. 4 VgV) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben. Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 12 zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste des Nachunternehmers ist erwünscht.
Technische Leitung:
Angabe des Namens und beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen etc.) der Person, die die Leistung erbringen wird (Projektleiter). Die Berufserfahrung sowie ein persönliches Referenzprojekt und die hierbei verantwortlich geleiteten Leistungsphasen werden gemäß Bewertungsmatrix Anlage „Eignungskriterien“ des Teilnahmeantrags/Bewerbungsbogens in die Bewertung der Eignung einbezogen.
Die Durchführung der Leistung soll gem. § 73 Abs. 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert druch das Gesetzt vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Die Besondere Vertragsbedingungen (TVgG -NRW) i. V. m. der Rechtsverordnung (RVO – TVgG – NRW) für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen werden Vertragsbestandteil und sind einzuhalten.
Rechtsform der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Es werden Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften zugelassen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften dürfen nur aus max. 3 Teilnehmerbüros zusammengesetzt sein. Ein Wechsel der Konstellation der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist nach dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KALKAR-2020-0011) heruntergeladen werden. Bewerber haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3. benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über das Deutsche Ausschreibungsblatt) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an – oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen sind digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 56 Abs. 3 VgV nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1. genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1. genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder
b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1. genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3. genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.