Rahmenvereinbarung Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet Kamp-Lintfort
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2842 / 912-394
Fax: +49 2842 / 912-367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet Kamp-Lintfort
Bei der Ausschreibung handelt sich um Baumpflegearbeiten an öffentlichen Grünanlage im gesamten Stadtgebiet:
— Los 1 beinhalten die Baumpflegearbeiten an den verschiedenen Außenanlagen im Stadtgebiet (z. B. Grünanlagen, Straßenbegleitgrün, Schulen);
— Los 2 beinhalten die Baumpflegearbeiten an den Friedhöfen im Stadtgebiet (Waldfriedhof Dachsberg, Soldatenfriedhof Niersenberg, Friedhof Hoerstgen).
Los 1 — Baumpflegerische Arbeiten Stadtgebiet
Kamp-Lintfort
— 55 St. Kronenpflege;
— 570 St. Totholzentfernung;
— 60 St. Straßenraumprofil herstellen;
— 150 St. Stock- und Stammaustriebe entfernen.
Für die Dauer des ersten Vertragsjahres gelten die angebotenen Einheitspreise als Festpreise. Ab dem 2. Jahr der Auftragserteilung werden Lohnänderungen in Höhe von 2/3 des Prozentsatzes der Tarifänderung, nachgewiesen durch eine Bescheinigung über Tariferhöhung des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V., berücksichtigt. Hierzu ist vor Auftragserteilung eine Urkalkulation einzureichen. Diese dient zum Nachweis der Lohnanteile der betroffenen Positionen und als Grundlage für die Berechnung der künftigen Einheitspreise.
Los 2 — Baumpflegerische Arbeiten Friedhöfe
Kamp-Lintfort
— 50 St. Kronenpflege;
— 500 St. Totholzentfernung;
— 45 St. Straßenraumprofil herstellen;
— 70 St. Stock- und Stammaustriebe entfernen;
— 50 St. Baumfremder Bewuchs entfernen.
Für die Dauer des ersten Vertragsjahres gelten die angebotenen Einheitspreise als Festpreise. Ab dem 2. Jahr der Auftragserteilung werden Lohnänderungen in Höhe von 2/3 des Prozentsatzes der Tarifänderung, nachgewiesen durch eine Bescheinigung über Tariferhöhung des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V., berücksichtigt. Hierzu ist vor Auftragserteilung eine Urkalkulation einzureichen. Diese dient zum Nachweis der Lohnanteile der betroffenen Positionen und als Grundlage für die Berechnung der künftigen Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Weseler Str. 78
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Weseler Str. 78
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELViS einzureichen. Bieter die ihr Angebot nicht elektronisch über die Vergabeplattform einreichen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist o. der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.