Ausschreibung von Abfalllogistik- und Abfallverwertungsleistungen im Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2020-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Postanschrift: Wipperoda, An der Hardt 1
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99887
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Abfalllogistik- und Abfallverwertungsleistungen im Landkreis Gotha
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Einsammlung, den Transport und die Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Gotha.
Einsammlung und Transport von Restabfall
Landkreis Gotha
Einsammlung und Transport von Restabfall (inkl. Behälter-, Entleerungs- und Telematikdatenerfassung).
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Einsammlung von Transport von Bioabfall
Landkreis Gotha
Einsammlung und Transport von Bioabfall (inkl. Behälter-, Entleerungs- und Telematikdatenerfassung) und Weihnachtsbäumen.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Einsammlung und Transport von Altpapier
Landkreis Gotha
Einsammlung und Transport von Altpapier:
— über die Blaue Tonne (inkl. Behältergestellung, Behälterservice/-dienst und Telematikdatenerfassung);
— über Depotcontainer (inkl. Behältergestellung, Behälterservice/-dienst und Telematikdatenerfassung).
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Option vor, die Behälter für Altpapier zum Vertragsende zu übernehmen.
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall
Landkreis Gotha
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport (einschließlich Verladung) und die Verwertung der an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferten Bioabfälle.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Grünabfall (einschließlich Weihnachtsbäumen)
Landkreis Gotha
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport (einschließlich Verladung) und die Verwertung des auf den Wertstoffhöfen erfassten und an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferten Grünschnitts (einschließlich Weihnachtsbäume) sowie der angelieferten Weihnachtsbäume aus dem Holssystem.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Altpapier
Landkreis Gotha
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport (einschließlich Verladung) und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferten Altpapiers.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
5. die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
6. die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
7. Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2017-2019, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzesim Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
2. der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
3. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017-2019 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderenUnternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
— Lose 1 bis 3: Mindestens eine Referenz zur Durchführung einer haushaltsnahen Einsammlung von Abfällen über eine Behältersammlung (RM, Bio, PPK oder LVP) in einem zusammenhängenden Gebiet von mindestens 25.000 Einwohnern in mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes,
— Los 6: Mindestens eine Referenz zur Vermarktung von Altpapier in einer Höhe von 5 000 t innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes.
2. Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
— Los 1 und Los 2: Einsammlung und Beförderung von Abfällen (mindestens gemischte Siedlungsabfälle – AS200301)
— Los 3: Einsammlung und Beförderung von Abfällen (mindestens für eine Abfallart)
— Los 4: Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene Verwertungsanlage*
— Los 5: Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 200201) für die vorgeseheneVerwertungsanlage*
* Sofern die vorgesehene Verwertungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
3. Benennung der Referenzen (mindesten mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes und des Auftragswertes),
4. die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
1. Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet:
— seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten (zzgl. erweiterter Vorgaben für die Lose 1-5);
— bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten,
3. Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet, die Verpflichtungen und Nachweise ((1) und (2)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorzulegen,
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR;
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
5. Einsatz von Einsammel- und Transportfahrzeugen mit (mindestens) Euro-6-Norm,
6. Nachweis eines Ausfallverbundes nach Zuschlagserteilung (für die Lose 4-6).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]