Kauf / Lieferung von Baumaschinen als Ersatzinvestition für das Laden und Umladen von Abfällen (Mobilbagger mit Sortiergreifer und Radlader mit Hochkippschaufel) Referenznummer der Bekanntmachung: AB/02/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.za-sws.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf / Lieferung von Baumaschinen als Ersatzinvestition für das Laden und Umladen von Abfällen (Mobilbagger mit Sortiergreifer und Radlader mit Hochkippschaufel)
— Los 1 Mobilbagger mit Sortiergreifer;
— Los 2 Radlader mit Hochkippschaufel 5 m3.
Kauf / Lieferung von 1 St. Mobilbagger mit Sortiergreifer, Neugerät als Ersatzinvestition für das Laden und Umladen von Abfällen
Reinsdorf
DEUTSCHLAND
Kauf / Lieferung von 1 St. Mobilbagger mit Sortiergreifer als Ersatzinvestition für das Laden und Umladen von Abfällen
Einsatzgewicht: 22 bis 26 t, Dieselmotor,
Hydraulisch hochfahrbare Kabine, Kompaktausleger,
2 Schalensortiergreifer, Schadstoffarme Ausführung.
Zu II.2.5) Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien.
Zu II.2.7 Die Lieferfristen der einzelnen Lose sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kauf / Lieferung von 1 St. Radlader mit Hochkippschaufel 5 m3, Neugerät als Ersatzinvestition für das Laden und Umladen von Abfällen
Reinsdorf
DEUTSCHLAND
Kauf / Lieferung von 1 St. Radlader mit Hochkippschaufel 5 m3 als Ersatzinvestition für das Laden und Umladen von Abfällen.
Einsatzgewicht 14,5 bis 16 t, Dieselmotor, Hochkippschaufel mit
Hydraulischer Haltezange, Schadstoffarme Ausführung.
Zu II.2.5) Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien.
Zu II.2.7 Die Lieferfristen der einzelnen Lose sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß FB 124, Eintragung im Berufs-/Handelsregister
Weitere Nachweise siehe Vergabeunterlagen
Eignungsnachweise gemäß FB 124
Fahrzeugspezifische Nachweise
Siehe Vergabeunterlagen
Eignungsnachweise gemäß FB 124
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
“Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.