Wasserstofftankstelle und -produktion
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Emscherbruch 11
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserstofftankstelle und -produktion
Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffproduktions- und betankungsanlage inkl. Wartung und Instandhaltung.
Herten
Die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH plant den Aufbau und Betrieb einer Wasserstoffproduktions- und -betankungsanlage im Emscherbruch in Herten. Der Auftragsgegenstand umfasst die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffproduktions- und -betankungsanlage nach Maßgabe eines Anlagenbauvertrages sowie die Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages. Aus von AGR zur Verfügung gestelltem Strom soll mittels PEM-Elektrolyse eine H2-Produktionsmenge von mindestens 440 000 kg pro Jahr produziert werden. Der produzierte Wasserstoff dient als Energieträger für mit Brennstoffzellen angetriebene Fahrzeuge. Die Tankanlage wird öffentlich zugänglich sein und kann Nutzfahrzeuge und PKW mit 350 bar und mit 700 bar betanken.
Der Wartungs- und Instandhaltungsvertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren vom Auftraggeber zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Nr. 1: Umsätze des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung von Hauptkomponenten für H2), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Nr. 2: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind* (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers). *Als vergleichbar gelten Engineering, Lieferung und Montage von Hauptgewerke (H2-Elektrolyseur, H2-Speicherung, H2-Betankung) für die H2-Erzeugung und -betankung,
Nr. 3: Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten,
Nr. 4: Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 14001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten,
Nr. 5: Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 45001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten,
Nr. 6: Eigenerklärung über die Anzahl der Fachkräfte des Unternehmens, die im Bereich Wasserstoff tätig sind.
Verlängerungoption gemäß Abschnitt II.2.7) dieser Bekanntmachung sowie die optionale Beauftragung eines Ersatzteilpaketes
1. Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend notwendigen Interoperabilität der einzelnen Anlagenkomponenten sowie der erforderlichen Vermeidung von Schnittstellen, die wegen des Innovationscharakters des Projekts weder definiert noch aufgelöst werden können. Daneben ist zwingend eine Gesamtverantwortlichkeit bei Störungen oder Fehlern erforderlich, weil die Anlagenkomponenten parallel nebeneinander funktionieren müssen und der Gesamtbetrieb von der Funktionsfähigkeit jeder einzelnen Komponente abhängt.
2. Die Zertifizierung und Bewertung des Wasserstoffes als grüner Wasserstoff ist die wesentliche Grundlage für die Beschaffungsentscheidung. Vor diesem Hintergrund behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und die Beschaffungsabsicht vollständig aufzugeben, sofern der Wasserstoff nicht als grün zertifiziert werden wird und/oder sich die rechtlichen Rahmenbedingungen – z. B. im Rahmen der Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht – dahingehend ändern, dass der Wasserstoff nicht als grün zertifiziert und/oder bewertet werden könnte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Nr. 1: Umsätze des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung von Hauptkomponenten für H2), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr.
III.1.2) Nr. 1: Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von min. [Betrag gelöscht] EUR.
III.1.2) Nr. 2: Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung einschließlich Mindestanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Mindestens 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers).
Als vergleichbar gelten Engineering, Lieferung und Montage von Hauptgewerke (H2-Elektrolyseur, H2-Speicherung, H2-Betankung) für die H2-Erzeugung und -betankung.
III.1.3). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
1. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme des Anlagenbau- und des Wartungsvertrages sowie der Leistungsbeschreibung, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung. Hinsichtlich der Bereitstellung des Anlagenbau- und des Wartungsvertrages sowie der Leistungsbeschreibung werden Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit gem. § 41 Abs. 4 SektVO angewendet. Diese Dokumente werden vom Auftraggeber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sobald der Bewerber die Verschwiegenheitserklärung gem. Vordruck „Verschwiegenheitserklärung“ unterschrieben über die Postfachfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber übermittelt hat.
2. Für den Fall das ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowohl in Bezug auf Eignungs- als auch in Bezug auf Auswahlkriterien die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de