Lehrmittel Naturwissenschaft Referenznummer der Bekanntmachung: FB8-2020-NaWi-L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 4
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uebach-palenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrmittel Naturwissenschaft
Lieferung und Einbau von naturwissenschaftlichen Lehrmitteln für das Carolus-Magnus-Gymnasium.
Die Gesamtleistung wird in 4 Losen ausgeschrieben. Dies sind:
— Los 1: Glasgeräte und Labormaterial;
— Los 2: Biologie;
— Los 3: Demonstration Physik und Messwerterfassung;
— Los 4: Schülerversuche Physik.
Glasgeräte und Labormaterial
Carolus-Magnus-Gymnasium Übach-Palenberg
Comeniusstraße 8-14
52531 Übach-Palenberg
Lieferung von Glasgeräten und Labormaterial.
Biologie
Carolus-Magnus-Gymnasium Übach-Palenberg
Comeniusstraße 8-14
52531 Übach-Palenberg
Lieferung von Gerätschaften für den naturwissenschaftlichen Bereich Biologie.
Demonstration Physik und Messwerterfassung
Carolus-Magnus-Gymnasium Übach-Palenberg
Comeniusstraße 8-14
52531 Übach-Palenberg
Lieferung von Gerätschaften zur Demonstration für den wissenschaftlichen Fachbereich Physik und Messwerterfassung.
Schülerversuche Physik
Carolus-Magnus- Gymnasium Übach-Palenberg
Comeniusstraße 8- 14
52531 Übach-Palenberg
Lieferung von Gerätschaften für Schülerversuche für den wissenschaftlichen Fachbereich Physik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden. Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung (Referenz) zu vergleichbaren Lieferleistungen.
Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung (Referenz) zu vergleichbaren Lieferleistungen für NaWi-Lehrmittel für den Fachbereich Biologie oder Physik oder Chemie an weiterführenden Schulen in den Jahren 2017-2020.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Wirtschaftsregion Aachen“.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
2. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang der Vergabeplattform erteilt.
3. Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYWYF04
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.