Integration durch Arbeit – I.d.A. Aktivierung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte am Standort Schleswig Referenznummer der Bekanntmachung: 34-6570-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4621870
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integration durch Arbeit – I.d.A. Aktivierung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte am Standort Schleswig
Integration durch Arbeit – I. d. A.
Aktivierung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Am Standort Schleswig
Eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB II
i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB III.
24837 Schleswig
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden.
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der oben genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in ihrem Ressourcenbereich gefördert werden. Außer dem Ressourcenbereich 9 werden in dieser Maßnahme alle Ressourcenbereiche gefördert.
Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.10.2020 bis 30.9.2021.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag bis drei Monate vor Ablauf um je ein weiteres Jahr verlängert werden.
1. optionale Verlängerung: 1.10.2021 bis 30.9.2022.
2. optionale Verlängerung: 1.10.2022 bis 30.9.2023.
1. optionale Verlängerung: 1.10.2021 bis 30.9.2022.
2. optionale Verlängerung: 1.10.2022 bis 30.9.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV.
s. Vergabeunterlagen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung.
Referenzbescheinigungen
Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen.
Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung.
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 311
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich,
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt „Meine Vergaben“ unter dem B_I code D439979700 im Bereich „Mitteilungen“ bzw. „Angebot“.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de