Transport und Behandlung von Restabfall aus dem Gebiet des ZRO Referenznummer der Bekanntmachung: ZRO_RM_VV_2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: De-Smit-Straße 18
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zro-ot.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Behandlung von Restabfall aus dem Gebiet des ZRO
Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle und sonstige Abfälle) aus dem Gebiet des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO).
Transport und Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und sonstigen Abfällen - Umladestation Altenburg
Verbandsgebiet des ZRO
— Übernahme der Abfälle an der Umladestation Altenburg;
— Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage;
— Behandlung der Abfälle (einschließlich Vermarktung/Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Wertstoffe, Behandlungsreste usw.).
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich weiterhin um 1 Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1) – III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes. Eine Auswahl/Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Transport und Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und sonstigen Abfällen – Umladestationen Krölpa und Wiewärthe
Verbandsgebiet des ZRO
— Übernahme der Abfälle an den Umladestationen Krölpa und Wiewärthe;
— Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage;
— Behandlung der Abfälle (einschließlich Vermarktung/Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Wertstoffe, Behandlungsreste usw.).
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich weiterhin um 1 Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1)-III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes. Eine Auswahl/Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Transport und Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und sonstigen Abfällen – Umladestation Untitz
Verbandsgebiet des ZRO
— Übernahme der Abfälle an der Umladestation Untitz;
— Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage;
— Behandlung der Abfälle (einschließlich Vermarktung/Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Wertstoffe, Behandlungsreste usw.).
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich weiterhin um 1 Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1)-III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes. Eine Auswahl/Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Transport und Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und sonstigen Abfällen – Umladestation Großlöbichau
Verbandsgebiet des ZRO
— Übernahme der Abfälle an der Umladestation Großlöbichau;
— Transport der Abfälle zur Behandlungsanlage;
— Behandlung der Abfälle (einschließlich Vermarktung/ Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden Outputfraktionen (Wertstoffe, Behandlungsreste usw.).
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich weiterhin um 1 Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
5. die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
6. die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
7. Handelsregisterauszug,
8. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
1. Eigenerklärung zur Erwirtschaftung eines Mindestumsatzes i.H.v. 5 Mio. EUR pro Jahr (2017-2019) für das Gesamtunternehmen, auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
2. den jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht,
3. die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2017, 2018 und 2019 (ggf. auch vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag:
1. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Referenz:
Mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) für die vorgesehene(n) Anlage(n). Sofern die Anlage noch nicht in Betrieb ist oder noch keine Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen stattfindet, gilt auch eine Referenz des Anlagenherstellers als Nachweis.
2. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
— Los 1:
—— Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 2003011) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 190801);
—— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 190801) für die vorgesehene(n) Anlage(n).
— Los 2:
—— Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 150102, 170203, 170904, 190501, 191208, 191212 und 200307);
—— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 150102, 170203, 170904, 190501, 191208, 191212 und 200307) für die vorgesehene(n) Anlage(n).
— Los 3:
—— Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301), Krankenhausabfällen (ASN 180104) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 150102, 170203, 170904, 190501, 191208, 191212 und 200307);
—— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301), Krankenhausabfällen (ASN 180104) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 150102, 170203, 170904, 190501, 191208, 191212 und 200307) für die vorgesehene(n) Anlage(n).
— Los 4:
—— Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301), Kranken-hausabfällen (ASN 180104) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 150102, 150106, 170,201, 170203, 170904, 191204, 200139 und 200307);
—— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301), Krankenhausabfällen (ASN 180104) und sonstigen Abfällen (mind. ASN 150102, 150106, 170,201, 170203, 170904, 191204, 200139 und 200307) für die vorgesehene(n) Anlage(n).
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.
Sofern der Standort der vorgesehenen Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen und Auskünfte zu erteilen:
3. Benennung der Referenzen (mindesten mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes und des Auftragswertes)
4. die Zertifikate bzw. die Genehmigung(en),
5. den Genehmigungsbescheid sowie den Umweltbericht (bzw. eine ver-gleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2017 bis 2019.
Für den Fall, dass der Bewerber sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bewerber der Kapazitäten dieses Unternehmens im Wege der Eignungsleihe bedient. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmern werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bewerber muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Eignungsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens das Mindeststundenentgelt zu zahlen, welches sich, wenn die ausgeschriebene Leistung im sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich eines nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder eines Tarifvertrages, dessen Geltung durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt wurde, ergibt.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher odergleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen (§ 10 ThürVgG).
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11ThürVgG.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR;
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
(5) Einsatz von Transportfahrzeugen mit Euro-5-Norm oder besser.
(6) Nachweis eines Ausfallverbundes nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDAZW
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.