Hochbaulicher / freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bürgercampus Stadt Ahlen - Abschnitt I. Stadthaus
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher / freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bürgercampus Stadt Ahlen - Abschnitt I. Stadthaus
Der Rat der Stadt Ahlen hat den Neubau eines Stadthauses und eines Bürgerforums sowie den Abriss des bestehenden Rathauses mit angegliederter Stadthalle beschlossen. Sowohl das Stadthaus als auch das Bürgerforum sind als eigenständige Gebäude auf dem jetzigen etablierten Rathausplatz, Westenmauer 10 in 59229 Ahlen, angedacht. Das Stadthaus soll auf dem jetzigen nördlichen Parkplatz und das Bürgerforum auf den jetzigen südlichen Parkplatz entstehen. Zudem soll das Grundstück aufgrund der sehr reizvollen Lage direkt neben der Werse zu einem innerstädtischen Grüngürtel aufgewertet werden.
In einem ersten Schritt soll ein Wettbewerb für das Stadthaus sowie die angrenzenden Außenanlagen ausgelobt werden. Gewünscht ist eine architektonisch und städtebaulich anspruchsvolle Gebäudelösung in dieser zentralen und wichtigen Stadtlage.
Der Wettbewerb beinhaltet ebenfalls die Außenanlagen, da eine städtebaulich harmonische Gesamtlösung auch in Bezug auf den zukünftigen Wettbewerb für das Bürgerforum gesucht wird. Der Wettbewerb für das Bürgerforum (auf gleichem Grundstück) wird nachgelagert durchgeführt, sodass sich die Architektur hier in ein definiertes Baufeld einfügen muss. Die Frei- und Verkehrsanlagen sollen demzufolge gemeinsam genutzt werden (Synergieeffekte Parkplätze, Außenanlagen sollen als verbindendes Element dienen).
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahme wie auch für den Freiraum gefunden werden.
Der Kostenrahmen für den Neubau des Stadthauses ist auf 15,0 Mio. EUR netto (KG 300+400) festgesetzt. Der Kostenrahmen für die Herstellung der Außenanlagen liegt bei 2,2 Mio. EUR netto (KG 500).
Termine:
Einsendeschluss Bewerbung 26.6.2020
Ausgabe der Unterlagen 11.8.2020
Kolloquium 25.8.2020
Abgabe Wettbewerbsarbeit 23.10.2020
Preisgerichtssitzung 17.12.2020.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Termine:
Einsendeschluss Bewerbung 26.6.2020
Ausgabe der Unterlagen 18.8.2020
Kolloquium 25.8.2020
Abgabe Wettbewerbsarbeit 23.10.2020
Preisgerichtssitzung 17.12.2021.
Termine:
Einsendeschluss Bewerbung 26.6.2020
Ausgabe der Unterlagen 11.8.2020
Kolloquium 25.8.2020
Abgabe Wettbewerbsarbeit 23.10.2020
Preisgerichtssitzung 17.12.2020.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Berufshaftpflicht Architekt:
Nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung mit zusätzlicher Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung entsprechende Mindestdeckungssummen abzuschließen.
2.2 Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:
Nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung mit zusätzlicher Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung entsprechende Mindestdeckungssummen abzuschließen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Berufshaftpflicht Architekt:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
2.2 Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Bewerbergemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem / einer Architekten / Architektin und mindestens einem / einer Landschaftsarchitekten / Landschaftsarchitektin sowie Bewerberinnen und Bewerbern, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
nein
ja
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen des Realisierungsbereiches geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung / en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
— 50 % Wettbewerbsergebnis;
— 20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals;
— 30 % Angebotspreis.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2013 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen des Realisierungsbereiches geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung / en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Preisträger 50 Punkte, der 2. Preisträger 35 Punkte und der 3. Preisträger 25 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Preisträger mit 20 Punkten bewertet. Eventuelle weitere Preisträger erhalten jeweils 5 Punkte weniger als der nächsthöhere Preisträger.
Zu den Angaben unter IV.3.4) wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichts die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung des Preisgeldes betrifft.
Herr Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Frau Susanne Schamp, Stadtplanerin und Architektin, Dortmund
Herr Prof. Franz Pesch, Stadtplaner und Architekt, Dortmund
Frau Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin, Dortmund
Herr Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Aachen
Frau Beate Burhoff, Architektin, Münster
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Herr Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Frau Susanne Schamp, Stadtplanerin und Architektin, Dortmund
Herr Prof. Franz Pesch, Stadtplaner und Architekt, Dortmund
Frau Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin, Dortmund
Herr Prof. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Aachen
Frau Beate Burhoff, Architektin, Münster
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Bürgermeister, Stadt Ahlen
Stadtbaurat, Stadt Ahlen
Vorsitzende/r Stadtplanungs- und Bauausschuss Stadt Ahlen
Vorsitzende/r Betriebsausschuss Stadt Ahlen
Herr Markus Gantefort / Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Stadt Ahlen
Herr Florian Schmeing / Fachbereichsleiter Zentrales Gebäudemanagement, Stadt Ahlen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
NUTS-Code: DEA38
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]