Dienstleistungskonzession betreffend die öffentliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Holzweißig, Rödgen und Zschepkau der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.bitterfeld-wolfen.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession betreffend die öffentliche Wasserversorgung in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Holzweißig, Rödgen und Zschepkau der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Holzweißig, Rödgen und Zschepkau der Stadt Bitterfeld-Wolfen im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Wege einer Dienstleistungskonzession durch die Bäder- und Servicegesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Hauptort der Ausführung:

Die Aufgabenerfüllung erfolgt in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Holzweißig, Rödgen und Zschepkau der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt, an die Bäder- und Servicegesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH eine Wasserkonzession zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Holzweißig, Rödgen und Zschepkau der Stadt Bitterfeld-Wolfen im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu vergeben. Die Beauftragung umfasst alle erforderlichen kaufmännischen und technischen Leistungen. Eine befreiende Aufgabenübertragung auf die Bäder- und Servicegesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH im Sinne einer Privatisierung der Aufgabe oder Beleihung ist damit nicht verbunden. Die Satzungshoheit der Stadt Bitterfeld-Wolfen wird durch die Beauftragung der Bäder- und Servicegesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH nicht berührt. Der Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 25 Jahren haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabe einer Konzession ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden:
    • Bestehen eines ausschließlichen Rechts
Erläuterung:

Der Auftrag kann ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden, da es sich um eine Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB handelt. Die Bäder- und Servicegesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH ist eine unmittelbare 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Das Kontrollkriterium des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ebenso erfüllt wie das Wesentlichkeitskriterium des § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eine private Kapitalbeteiligung i. S. d. § 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB besteht an der Bäder- und Servicegesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH nicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Reudener Straße 87
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth -Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Originaltext § 135 Abs. 1 und 3 GWB – Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2020