M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch Referenznummer der Bekanntmachung: M ST 20007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: M ST 20007
Postanschrift: Bommershöfer Weg 2-8
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 40670
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: +49 2181 / 601-81416
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR.
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR.
M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch
1. Städt. Adam-Riese-Schule, Witzfeldstr. 41-43 in 40667 Meerbusch 2. Städt. Maria-Montessori-Gesamtschule, Weißenberger Weg 8-12 in 40667 Meerbusch 3. Städt. Martinus-Schule, Fouesnantplatz 2 in 40670 Meerbusch 4. Städt. Matare-Gymnasium, Niederdonker Str. 32 in 40667 Meerbusch 5. Städt. Nikolaus-Schule, Wienenweg 38 in 40670 Meerbusch 6. Fachbereich Schule, Sport und Kultur, Bommershöfer Weg 2-8 in 40670 Meerbusch
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit ihrer entsprechenden Gewichtung:
— Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 %
Es ist ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Der Bieter hat fünf Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt.
Die losweisen Aufträge werden bezüglich des Zuschlagskriteriums „Preis" entsprechend des im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten höchstzulässigen Nachlasses gewertet.
Zur Erreichung des – bei einem Gesamtauftragswert ab [Betrag gelöscht] EUR (netto) – höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt.
Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien).
Für danach eingehende Bestellungen gilt die im § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Stückzahlstaffelung.
Der Verlag bietet eine kostenfreie und qualifizierte Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen an und unterstützt die Schulen mit fachliche Beratung und Anschauungsmaterial vor Ort.
Der Lieferumfang bezieht sich neben den deutschsprachigen Lehr- und Lernmitteln auch auf die Unterlagen für den muttersprachlichen Unterricht und Deutsch als Fremdsprache, soweit diese Lehr- und Lernmittel dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen.
Die Auslieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die Schule erfolgen, welche die Bücher im Unterricht verwendet. Gleiches gilt für die Lehr- und Lernmittel, die über den Fachbereich 3 bestellt werden.
Beschädigte Bücher sind vom Verlag zurückzunehmen.
Teil- bzw. Nachbestellungen werden ggf. im laufe des Schuljahres noch aufgegeben.
Der Auftragnehmer erteilt dem Fachbereich 3 sowie den einzelnen Schulen schriftliche Auftragsbestätigungen.
Die Lieferungen sind ausschließlich nach Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen bis spätestens zum Schuljahresbeginn (erster Tag nach den Sommerferien) auszuführen. Soweit die Schulen Bestellungen während des Schuljahres aufgeben, sind die Lieferungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Die Verpackungen der Lehr- und Lernmittel müssen kostenfrei sein und den Erfordernissen des Transportes und der Beschaffenheit der Bücher entsprechen.
Das Verpackungsmaterial ist nach Anlieferung sofort und kostenfrei zurückzunehmen.
Die Bücher sind verpackt und gekennzeichnet in einem von der Schule ausgewiesenen Raum anzuliefern. Ein Lieferschein ist beizufügen. Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten sowie alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten wie z. B. für eine Zwischenlagerung etc. hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
Sollten Lehr- und Lernmittel bei der Bestellung ausschließlich über den Verlag zu beziehen sein, sind die betreffenden Schulen und der Fachbereich 3 hierüber umgehend schriftlich zu unterrichten.
Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in zweifacher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden.
Die Nichterfüllung der o.g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch
1. Städt. Brüder Grimm-Schule, Büdericher Allee 17-23 in 40667 Meerbusch 2. Städt. Mauritius-Schule, Dorfstr. 18 in 40667 Meerbusch 3. Städt. Pastor-Jacobs-Schule, Kemperallee 6 in 40668 Meerbusch 4. Städt. Meerbusch-Gymnasium, Mönkesweg 58 in 40670 Meerbusch 5. Städt. Theodor-Fliedner-Schule, Im Schieb 2 in 40668 Meerbusch 6. Städt. Realschule Osterath, Görresstr. 6 in 40670 Meerbusch 7. Städt. Eichendorff-Schule, Görresstr. 4 in 40670 Meerbusch
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit ihrer entsprechenden Gewichtung:
— Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 %
Es ist ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Der Bieter hat fünf Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt.
Die losweisen Aufträge werden bezüglich des Zuschlagskriteriums „Preis" entsprechend des im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten höchstzulässigen Nachlasses gewertet.
Zur Erreichung des – bei einem Gesamtauftragswert ab [Betrag gelöscht] EUR (netto) – höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt.
Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis vier Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien).
Für danach eingehende Bestellungen gilt die im § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Stückzahlstaffelung.
Der Verlag bietet eine kostenfreie und qualifizierte Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen an und unterstützt die Schulen mit fachliche Beratung und Anschauungsmaterial vor Ort.
Der Lieferumfang bezieht sich neben den deutschsprachigen Lehr- und Lernmitteln auch auf die Unterlagen für den muttersprachlichen Unterricht und Deutsch als Fremdsprache, soweit diese Lehr- und Lernmittel dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen.
Die Auslieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die Schule erfolgen, welche die Bücher im Unterricht verwendet. Gleiches gilt für die Lehr- und Lernmittel, die über den Fachbereich 3 bestellt werden.
Beschädigte Bücher sind vom Verlag zurückzunehmen.
Teil- bzw. Nachbestellungen werden ggf. im laufe des Schuljahres noch aufgegeben.
Der Auftragnehmer erteilt dem Fachbereich 3 sowie den einzelnen Schulen schriftliche Auftragsbestätigungen.
Die Lieferungen sind ausschließlich nach Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen bis spätestens zum Schuljahresbeginn (erster Tag nach den Sommerferien) auszuführen. Soweit die Schulen Bestellungen während des Schuljahres aufgeben, sind die Lieferungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Die Verpackungen der Lehr- und Lernmittel müssen kostenfrei sein und den Erfordernissen des Transportes und der Beschaffenheit der Bücher entsprechen.
Das Verpackungsmaterial ist nach Anlieferung sofort und kostenfrei zurückzunehmen.
Die Bücher sind verpackt und gekennzeichnet in einem von der Schule ausgewiesenen Raum anzuliefern. Ein Lieferschein ist beizufügen. Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten sowie alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten wie z. B. für eine Zwischenlagerung etc. hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
Sollten Lehr- und Lernmittel bei der Bestellung ausschließlich über den Verlag zu beziehen sein, sind die betreffenden Schulen und der Fachbereich 3 hierüber umgehend schriftlich zu unterrichten.
Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in zweifacher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden.
Die Nichterfüllung der o.g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch
Ort: Herzlake
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekannt gegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungenentsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: +49 2181 / 601-81416
Internet-Adresse: www.rhein-kreis-neuss.de