Vg. Grundstück Stadthafen Referenznummer der Bekanntmachung: 77-20

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Moltkestr. 8
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.deltaport.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDAUR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Auf der Heidwende 17
Ort: Worpswede
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27726
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.bergrecht.net

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDAUR
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vg. Grundstück Stadthafen

Referenznummer der Bekanntmachung: 77-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 814/815 den Stadthafen Wesel. Die Stadt Wesel liegt am unteren Niederrhein sowie innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen.

DeltaPort steht als Eigentümer im Bereich des Stadthafen Wesel ein Grundstück mit einer Größe von ca. 12 000 m2 zur Verfügung.

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll(en) ein Ansiedler bzw. ggf. mehrere Ansiedler für dieses Grundstück ausgewählt werden, welcher/welche dieses zum Umschlag und zur Lagerung von Massengut betreibt. Das Grundstück kann als Ganzes oder in Teilen vergeben werden. Die Vergabe als Ganzes wird aber bevorzugt und vorrangig behandelt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:

Stadthafen Wesel

46485 Wesel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Stadthafen Wesel liegt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland. Über den Wesel-Datteln-Kanal und den Rhein sind das gesamtdeutsche Kanalnetz und die ost- sowie südeuropäischen Länder optimal erreichbar.

DeltaPort steht als Eigentümer im Bereich des Stadthafen Wesel ein Grundstück mit einer Größe von ca. 12 000 m2 zur Verfügung.

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll(en) ein Ansiedler bzw. ggf. mehrere Ansiedler für dieses Grundstück ausgewählt werden, welcher/welche dieses zum Umschlag und zur Lagerung von Massengut betreibt. Das Grundstück kann als Ganzes oder in Teilen vergeben werden. Die Vergabe als Ganzes wird aber bevorzugt und vorrangig behandelt.

Das Grundstück wird dem/den Ansiedler/n im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages/mehrerer Erbbaurechtsverträge (jeweils mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck – Umschlag und Lagerung von Massengut) überlassen werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter/Bietergemeinschaften (im Folgenden unabhängig vom Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter" genannt) werden diesbezüglich auf ihre Eignung sowie auf die Erfüllung der Mindestanforderung an das Ansiedlungsprojekt geprüft.

Das Grundstück ist im nord-westlichen Bereich des Stadthafens Wesel gelegen. Es liegt in erster Reihe zur öffentlichen Kaianlage und zur Schieneninfrastruktur des Stadthafens Wesel („Hafenbahn"). Letztere ist über das überregionale Schienennetz am Bahnhof Wesel an die DB-Strecke Oberhausen-Emmerich angeschlossen. Für den Straßenverkehr ist das Grundstück über die Hafenstraße erschlossen.

DeltaPort lässt im Stadthafen seinen Umschlagbetrieb über die Kaikante und die Hafenbahn über einen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ausgewählten Umschlagkonzessionär durchführen. Dieser Umschlagkonzessionär ist zur diskriminierungsfreien Andienung der Umschlagleistungen an jeden interessierten Kunden verpflichtet. Auch der zukünftige Erbbaurechtsnehmer hat die gem. Erbbaurechtsvertrag zu garantierenden Umschlagmengen durch diesen Konzessionär abzuwickeln. Dies hat jeder Bieter bei seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:

1.Teilnahmewettbewerb

DeltaPort führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.

2. Indikatives Angebot

Die geeigneten Bieter, die einen Teilnahmeantrag für das Grundstück bzw. ggf. einen Teilbereich des Grundstücks eingereicht haben, werden zur Abgabe von indikativen Erstangeboten aufgefordert.

Soweit nur ein Ansiedlungsprojekt eine vollständige Auslastung der zur Verfügung stehenden Fläche gewährleistet, wird mit diesem Bieter vorrangig verhandelt.

Soweit mehrere Ansiedlungsprojekte eine vollständige Flächenauslastung gewährleisten oder keines der Ansiedlungsprojekte die gesamten ca. 12 000 m2 benötigt, wird durch Wertung der indikativen Erstangebote der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen über das Grundstück eingetreten wird.

Soweit mehrere Ansiedlungen nebeneinander realisiert werden können, behält sich DeltaPort vor, auch Verhandlungen mit dem Bieter aufzunehmen, dessen Ansiedlungsprojekt neben dem des Bestbieters noch möglich wäre. Sollten mehrere Zweitprojekte neben dem Projekt des Bestbieters realisiert werden können, erfolgt die Auswahl über das Wertungsergebnis („Bestbieter Nebenansiedlung").

3. Verhandlungen

Der Bestbieter (und ggf. der Bestbieter Nebenansiedlung) erhält von DeltaPort die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen und dem Bieter wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt. Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Erbbaurechtsvertrages ein notarielles Angebot gegenüber DeltaPort abgeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Grundstücksverträge kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.

Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist einzureichen:

1. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.

2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.

3. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen.

Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:

5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.

6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2019.

Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:

1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

2. Angaben zum hafenaffinen Umsatz (Umschlag und Lagerung von Massengut) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

3. Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:

4. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

5. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

6. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.

DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.

Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung der Erfahrung mit mindestem einem vergleichbaren hafenaffinen Projekt (Umschlag und Lagerung von Massengut). Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens für eine Laufzeit von 2 Jahren betrieben worden sein. Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten Umschläge darzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.

DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Im Verfahren zugelassen sind

a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Bieter daher aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von DeltaPort eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn mit dem geplanten Ansiedlungsprojekt der Umschlag und die Lagerung von Massengut auf dem Erbbaugrundstück verwirklicht werden soll, so dass eine Tonnage von mind. 120 000 to/Jahr (gerechnet auf die Gesamtfläche; bei Teilflächen entsprechend anteilig) über den im Stadthafen für DeltaPort als Subunternehmer tätigen Umschlagkonzessionär garantiert werden kann. Hierbei sind Massengüter als Garantietonnage vorgegeben, die über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger Hafenbahn umgeschlagen werden sollen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/07/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.

2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.

3. Anonymisierte Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.

4. DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach Eingang des Teilnahmeantrages wird DeltaPort jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien und eine Prüfung der Erfüllung der in den Vergabeunterlagen und dieser Bekanntmachung aufgeführten ansiedlungsbezogenen Mindestanforderungen vornehmen

5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

6. DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit des Verhandlungsergebnisses u.a. anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages/der Erbbaurechtsverträge steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden.

7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.

9. Der/die zu vergebenden Erbbaurechtsvertrag/Erbbaurechtsverträgt ist/sind als Konzessionen i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und dieses Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDAUR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB – Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2020

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