Erneuerung Freibad „Schwimm in“ in Gevelsberg: Garten- und Lanschaftsbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlenhammerstraße 4
Ort: Gevelsberg
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2332 / 7045-39
Fax: +49 2332 / 7045-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gevelsberg.de
Postanschrift: Königsstraße 51-53
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 48488-31
Fax: +49 251 / 48488-80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumeister.org
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Freibad „Schwimm in“ in Gevelsberg: Garten- und Lanschaftsbauarbeiten
Gegenstand des zu vergebenden Bauauftrags sind die Garten- und Lanschaftsbauarbeiten des Freibads „Schwimm in“ am Standort Ochsenkamp 54 in 58285 Gevelsberg.
Gevelsberg
Gegenstand des zu vergebenden Bauauftrags sind die Garten- und Lanschaftsbauarbeiten des Freibads „Schwimm in“ am Standort Ochsenkamp 54 in 58285 Gevelsberg.
Die bestehenden Becken im Freibadbereich werden in Teilbereichen abgebrochen und zurück gebaut. Es wird im Bereich der alten Becken ein neues Edelstahlbecken als Mehrzweckbecken eingebaut. Des weiteren wird auf der Badeebene ein neues Kinderplanschbecken errichtet. Im Zuge der Umbaumaßnahme der Freibadbecken wird das vorhandene Freibadgebäude kernsaniert. Die Badeebene wird neu gepflastert und attraktiviert. Die Technik für das Freibad (u. a. Schwimmbadtechnik) wird ebenfalls komplett erneuert. Im Zug der Sanierung des Freibades wird die Freibadgastronomie mit Duschen/WCs im Bereich des Technikebene im Hallenbad ebenfalls komplett zurück gebaut und neu strukturiert.
Das Leistungsverzeichnis enthält folgende optionale Leistungen (Bedarfspositionen):
Stundenlohnarbeiten.
Anzugeben sind die Preise für einen Landschaftsgärtner-Meister, Landschaftsgärtner sowie:
— Gartenarbeiter bzw. Fachwerker;
— Radlader (60-80 PS) einschl. Bedienung;
— Minibagger einschl. Bedienung;
— Container, Bauschutt, 7 m3;
— Container, Mischabfall, 7 m3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter sich anderer Unternehmen bedienen wird.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügungstehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannt Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung undBeseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgerade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebotin die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben vorzulegen.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannt Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung undBeseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgeradedie Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw.Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben mit ihrem Angebot zudem folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet bzw. dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass dieser auf Verlangen vorgelegt wird;
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteilinnerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2St. GB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneterim Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB),Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland(§ 129 b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB),Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen;
— Eigenerklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und er, falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen wird.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.