Stadt Warendorf, Realisierung der Stadtstraße Nord, 3.Bauabschnitt — Verkehrsanlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-043-65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Kesselstraße 4-6
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.irmler.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Warendorf, Realisierung der Stadtstraße Nord, 3.Bauabschnitt — Verkehrsanlagenplanung
Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 13 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 5-9
Besondere Leistung: Örtliche Bauleitung
Besondere Leistung: Anpassen der Entwurfsplanung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Grundleistungen der Lph. 5 bis 6 nach § 47 HOAI 2013.
Stadt Warendorf Lange
Kesslestraße 4-6
48231 Warendorf
Die Stadt Warendorf plant die Durchführung des dritten Bauabschnittes der Stadtstraße Nord. Es erfolgt ein Straßenbau in einer Länge von etwa 1,5 km. Hierfür wird eine Verkehrsanlagenplanung benötigt.
Im Jahr 1996 beauftragte die Stadt Warendorf das Büro Ingenieurplanung mit der Planung einer nördlichen Stadtstraße als Sammelstraße, welche die gesamten Quell- und Zielverkehre des Warendorfer Nordens übernehmen sollte, mit dem Ziel, den Warendorfer Norden vom Straßenverkehr zu entlasten.
Das Vorhaben wurde durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.58 „Nördliche Stadtstraße" planungsrechtlich abgesichert. Weiterhin wurde als Bestandteil der Planbegründung 1997 ein landschaftspflegerischer Begleitplan vom Büro Ingenieurplanung aufgestellt.
Durch die Stadt Warendorf wurden die ersten beiden Bauabschnitte der Nördlichen Stadtstraße bereits erstellt. Der erste Bauabschnitt bindet über einen Kreisverkehr im Osten der Stadt Warendorf an die Bundesstraße 475 und die Landesstraße 830/„Sassenberger Straße" an. Der zweite Bauabschnitt bindet im Westen der Stadt Warendorf am Ortseingang über einen Kreisverkehr an die Landesstraße 830/„Milter Straße" an.
Der geplante dritte Bauabschnitt stellt die abschließende Bauphase in der Realisierung der geplanten Nördlichen Stadtstraße im Norden der Stadt Warendorf dar. Der dritte Bauabschnitt dient als Lückenschluss und verbindet die bereits gebauten Abschnitte im Anschlussbereich Landesstraße 830/„Milter Straße" mit der Anbindung.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung);
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Maßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der nachstehenden Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 dieser Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden 3 bis max. die 5 bestbewerteten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, wobei diese hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens mit einer Gesamtpunktzahl von 400 und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit/50 Punkte" bewertet worden sein müssen.
Sofern auf Grund gleicher Eignung mehr als 5 Bewerber die ersten 5 Plätze beanspruchen, kommt — bis zur vollständigen Belegung der Platzzahlen 1-5 — bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl bzgl. Platz 5 hinsichtlich der noch zu belegenden Plätze das Losverfahren zur Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist der Nachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu erbringen.
1) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
2) Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen,
3) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1,5 Mio. EUR und sonstige Schäden 2,5 Mio. EUR.
1) Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren,
2) Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2017-2019),
3) Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2017-2019).
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphasen 5- 8 des § 47 HOAI 2013 und auf den Zeitraum der letzten 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres (2014-2020) beziehen, wobei 2 Referenzen vollständig realisiert sein müssen (min. Lph. 5-8 bereits erbracht).
IngG NRW (o. vergleichbar)
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß IngG NRW o. vergleichbar:
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen.
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9ZBE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.