Schloss Sachsenburg – Zimmerarbeiten, Decken Hauptmaßnahme – VE 08.2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/21040/VE08.2.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 15
Ort: Frankenberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankenberg-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Sachsenburg – Zimmerarbeiten, Decken Hauptmaßnahme – VE 08.2.1
Zimmererarbeiten
— Erneuerung der Fehlböden und Schüttungen;
— Sanierung geschädigter Deckenbalken, die aus restauratorischen Gründen erhalten werden müssen;
— Schwammbekämpfungsmaßnahmen in angrenzenden Mauerwerksbereichen;
— Ausbessern der Dachschalung in DG 13;
— Ergänzung von Fehlböden,Schüttungen, Dielungen in DG 1/2, DG 3, DG 6;
— Neubau des Pultdaches am Zwischenerker;
— Erneuerung der Dachschalungen im Nord-, Nordost- und Westflügel;
— Aufbringen einer Wärmedämmung und Belagsebene auf die oberste Geschoßdecke;
— Übernahme von Leistungen aus dem Maßnahmepaket VZ I, hier VE 03.3:
Abbruch und Erneuerung des Dachstuhles über den Räumen 1.16/2.4 im Bereich des Innenhofes,
Nordwestecke (Anbau)
— brandschutztechnische Verstärkung von Balken-Bohlendecken durch Einbau von zusätzlichen Kanthölzern;
— Erneuerung von Fehlböden und Schüttungen in den Geschoßdecken;
— Einbau von zwischenzeitliche Abdeckungen als Arbeitsebene;
— Schwammsanierungs- und Holzschutzmaßnahmen.
Frankenberg/Sa.
DEUTSCHLAND
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen sind Teil der Gesamtsanierung und Restaurierung des Schloß Sachsenburg.
Das Bauvorhaben wurde bereits mit 2 Maßnahmepaketen „Vorgezogene Maßnahmen I und II“ begonnen, hier erfolgten bereits Notsicherungen im Rohbau und am
Dachstuhl der Nordwestecke, der Einbau eines Aufzugsschachtes und die Rohbau-, Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten an der Südwestecke, einige nichtstatische Abbruch- und Umbauarbeiten sowie Freilegungsarbeiten im Zusammenhang mit der baubegleitenden Bauforschung. Des Weiteren erfolgen bereits die Sanierungsarbeiten für Natursteingewände und Putz an den Innenhof-Fassaden sowie Rohbauarbeiten im Gebäude.
Im hier beschriebenen Los 08.2.1 sind im Wesentlichen
Folgende Arbeiten auszuführen:
— Erneuerung der Fehlböden und Schüttungen;
— Sanierung geschädigter Deckenbalken, die aus restauratorischen Gründen erhalten werden müssen;
— Schwammbekämpfungsmaßnahmen in angrenzenden Mauerwerksbereichen;
— Ausbessern der Dachschalung in DG 13;
— Ergänzung von Fehlböden,Schüttungen, Dielungen in DG 1/2, DG 3, DG 6;
— Neubau des Pultdaches am Zwischenerker;
— Erneuerung der Dachschalungen im Nord-, Nordost- und Westflügel;
— Aufbringen einer Wärmedämmung und Belagsebene auf die oberste Geschoßdecke;
— Übernahme von Leistungen aus dem Maßnahmepaket VZ I, hier VE 03.3:
Abbruch und Erneuerung des Dachstuhles über den Räumen 1.16/2.4 im Bereich des Innenhofes,
Nordwestecke (Anbau)
— brandschutztechnische Verstärkung von Balken-Bohlendecken durch Einbau von zusätzlichen Kanthölzern;
— Erneuerung von Fehlböden und Schüttungen in den Geschoßdecken;
— Einbau von zwischenzeitliche Abdeckungen als Arbeitsebene;
— Schwammsanierungs- und Holzschutzmaßnahmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Entfällt
Entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
EVergabe.de
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.