Aufbau und Betrieb eines Fahrrad-Vermietsystems im Rhein-Sieg-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 17081-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 31
Ort: Troisdorf-Sieglar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53844
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rsvg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb eines Fahrrad-Vermietsystems im Rhein-Sieg-Kreis
Gegenstand der Ausschreibung ist der – entsprechend den Abrufvorgängen des Auftraggebers sukzessive voranschreitende – Aufbau und der Betrieb eines öffentlichen Vermietsystems für konventionelle Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und E-Lastenräder über feste und virtuelle Vermiet-Stationen in verschiedenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis durch den Auftragnehmer.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH führt die vorliegende Ausschreibung als Beauftragte einer interkommunalen Kooperation verschiedener Kommunen im Rhein-Sieg Kreis durch. Gegenstand der Ausschreibung ist der – entsprechend den Abrufvorgängen des Auftraggebers sukzessive voranschreitende – Aufbau und der Betrieb eines öffentlichen Vermietsystems für konventionelle Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und E-Lastenräder über feste und virtuelle Vermiet-Stationen in verschiedenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis durch den Auftragnehmer. Das Vermietsystem soll zum 1.10.2020 in Hennef (Sieg), Niederkassel, Sankt Augustin und Siegburg starten und umfasst in der letzten Ausbaustufe maximal 420 konventionelle Fahrräder, maximal 150 E-Bikes, maximal 70 Lastenräder, maximal 50 E-Lastenräder, maximal 120 feste Vermiet-Stationen sowie maximal 40 virtuelle Vermiet-Stationen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und den Vertrag, verwiesen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zunächst einmalig um 24 Monate und anschließend einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoptionen), indem er bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären bzw. der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die Verlängerungsoption gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Umsetzung der Kooperation noch seitens der betroffenen Kommunen erforderlichen Gremienentscheidungen getroffen werden. Sollten die entsprechenden Entscheidungen wider Erwarten nicht oder nicht vor Zuschlagserteilung getroffen werden, behält sich der Auftraggeber vor, die hiesige Ausschreibung aufheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes bzw. zur fehlenden Verpflichtung zur Eintragung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“. Auf Verlangen des Auftraggebers sind weiterhin vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, bzw. über die fehlende Verpflichtung zur Eintragung (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in dem das Unternehmen ansässig ist; ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache).
— Beglaubigte Personalausweiskopie eines Zeichnungsberechtigten für auftraggeberseitige Auskunftseinholung aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto) pro Geschäfts- bzw. Kalenderjahr in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäfts- bzw. Kalenderjahren unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“.
2) Eigenerklärung zum Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen pro Geschäfts- bzw. Kalenderjahr in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäfts- bzw. Kalenderjahren, wobei als vergleichbar lediglich Umsätze aus der Vermietung von konventionellen Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und E-Lastenrädern mittels Betrieb eines Vermietsystems über feste und/oder virtuelle Vermiet-Stationen im öffentlichen Straßenraum gelten, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“.
3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wobei der Versicherungsschutz je Schadensfall mindestens folgende Deckungssummen umfassen muss: für Personenschäden: 3 Mio. EUR; für Sachschäden: 0,5 Mio. EUR; für Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR, wobei der entsprechende Versicherungsschutz bereits bestehen oder unverzüglich nach Auftragserteilung abgeschlossen werden und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten werden muss, unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“. Auf Verlangen des Auftraggebers sind weiterhin vorzulegen:
— Kopie der Versicherungsbescheinigung zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, von mindestens 0,5 Mio. EUR für Sachschäden sowie von mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Siehe zuvor.
Benennung mindestens eines Referenzprojektes über den Betrieb eines Vermietsystems für Fahrzeuge (konventionelle Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und/oder E-Lastenräder) über feste und/ oder virtuelle Vermiet-Stationen im öffentlichen Straßenraum mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, aus dem Zeitraum 2016 bis einschließlich Mai 2020, mit einem Mindestleistungsvolumen in Gestalt des Einsatzes von insgesamt mindestens 100 Fahrzeugen unter Beteiligung von mindestens 3 der 4 Fahrzeugkategorien (konventionelle Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und E-Lastenräder) unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“. Die Mindestanzahl und/oder die Beteiligung von mindestens 3 der 4 Fahrzeugkategorien kann auch aufgeteilt auf mehrere Referenzprojekte, die die sonstigen Mindestanforderungen jeweils erfüllen, nachgewiesen werden.
Siehe zuvor.
Es finden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind von den Bietern bis zum Ende der unter IV.2.2) genannten Angebotsfrist ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform ( „Deutsche eVergabe“, vgl. unter I.3) ) einzureichen. Die Vergabeplattform für das Vergabeverfahren ist über den unter I.3) genannten Link zu erreichen. Die Angebotsabgabe setzt eine vorherige Registrierung des Bieters auf der Vergabeplattform voraus. Angebote werden ausgeschlossen, wenn sie in Papierform oder per Fax bzw. E-Mail eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Änderungen und Berichtigungen des Angebotes zulässig. Ebenso kann das Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter bis zum Ablauf der unter IV.2.6) genannten Zuschlags- und Bindefrist an sein Angebot gebunden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Aufforderung zur Angebotsabgabe nebst Vergabeunterlagen über die Vollständigkeit der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Vergaberechtsverstöße, so hat der Bieter dies vor Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH über die Vergabeplattform ( „Deutsche eVergabe“, vgl. unter I.3) ) zu rügen. Auf die Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Fragen sind ausnahmslos über die Vergabeplattform ( „Deutsche eVergabe“, vgl. unter I.3) ) zu stellen. Antworten auf Bieterfragen werden hier regelmäßig eingestellt. Registrierte Bieter werden per E-Mail über die Einstellung informiert.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.