Bau und Betrieb eines flächendeckenden HochgeschwindigkeitsBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Havixbeck unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirthschaftslichkeitslückenmodell)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Richter-Platz 1
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havixbeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines flächendeckenden HochgeschwindigkeitsBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Havixbeck unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirthschaftslichkeitslückenmodell)
Der Konzessionsgeber beabsichigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms" „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge eingereicht.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E19443536 heruntergeladen werden können.
Gemeinde Havixbeck.
Siehe oben Abschnitt II. 1.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die durch den jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,
2. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular: „Eigenerklärung“, https://www.subreport.de/E19443536),
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular: „Bietergemeinschaft“, https://www.subreport.de/E19443536),
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular: „Nachunternehmererklärung“, https://www.subreport.de/E19443536).
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die durch den jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular: „Eigenerklärung“, https://www.subreport.de/E19443536).
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die durch den jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular „Eigenerklärung“, https://www.subreport.de/E19443536),
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus Vergabeunterlagen, (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E19443536) den Rechtsgrundlagen und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Bereits aufgrund der Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB sind unabhängig von einer etwaigen Unterschreitung des maßgeblichen EU-Schwellenwertes die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. In Teilnahmewettbewerb werden nach vorgegebenen Eignungskriterien geeignete Bewerber ausgewählt, die zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden. Innerhalb der gesetzten Frist sind Teilnahmeanträge, die die Anforderungen dieser Bekanntmachung und des Begleitdokuments erfüllen (download über: https://www.subreport.de/E19443536), bei dem öffentlichen Auftraggeber einzureichen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) sowie https://www.subreport.de/E19443536 bekannt gemacht.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal [https://www.subreport.de/E19443536]. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]