Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, HWSK 22
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, HWSK 22
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, HWSK 22.
09509 Pockau-Lengefeld
Planungsleistungen:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9;
— Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 Örtliche Bauüberwachung;
— Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI Leistungsphasen 5 und 6;
— besondere Leistungen ingenieurtechnische Kontrolle gemäß Anlage 14 HOAI 2013, Leistungsphase 8.
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 EFRE 03, FV-Reg.-Nr. 103044052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09509 Pockau-Lengefeld
Erforderliche Planungsänderungen im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung.Planungsänderungen nach § 43 HOAI Objektplanung für Ingenieurbauwerke und § 49 HOAI Tragwerksplanung.
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Erforderliche Planungsänderungen im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung auf der Grundlage von Festlegungen seitens des Auftraggebers und einer Behörde (LaSUV) .Planungsänderungen nach § 43 HOAI Objektplanung für Ingenieurbauwerke und § 49 HOAI Tragwerksplanung.
Die zusätzlich Planungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsumfang des Hauptvertrages, sind aber zwingend bei der Erstellung der Ausführungsplanung auf der Grundlage von Festlegungen seitens des Auftraggebers und einer Behörde zur Realisierung des Projektes zwingend erforderlich. Die Planungsänderungen können nur von der mit den Planungsleistungen beauftragten Bietergemeinschaft geplant werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. auf Grund des erreichten Planungsstandes verfügt die Bietergemeinschaft über spezielle Fachkenntnisse, welche sich ein anderer AN erst, verbunden mit neuen Mehrkosten, erarbeiten müsste. Auch würde dieser Umstand einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk der Bietergemeinschaft bedeuten, für das die Bietergemeinschaft haftet.