Projektsteuerung Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen Referenznummer der Bekanntmachung: 5541/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostberg 4
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59229
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Neubaumaßnahme „Bürgercampus Stadt Ahlen“, die aus folgenden drei Teilmaßnahmen besteht. Die Teilmaßnahme „Stadthaus“ umfasst den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Stadtverwaltung der Stadt Ahlen sowie der Erstellung der Frei- und Verkehrsanlagen auf dem Gesamtgrundstück mit Ausnahme einer vordefinierten Fläche für den zukünftigen Neubau eines Bürgerforums. Zur Teilmaßnahme „Bürgerforum“ gehört neben dem Neubau eines Bürgerforums die Erstellung der direkt an das Gebäude angrenzenden, nicht bereits in der Teilmaßnahme Stadthaus erstellten Frei- und Verkehrsanlagen. Die dritte Teilmaßnahme bildet der Rückbau des bestehenden Kultur- und Verwaltungsgebäudes (Rathaus und Stadthalle).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Projektsteuerung dieses Vorhabens.
Es sollen sämtliche Projektstufen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Gegenstand des Auftrags ist die Projektsteuerung für die in Abschnitt II.1.4. umrissene und in der Leistungsbeschreibung, die unter dem in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetlink abrufbar ist, näher beschriebene Neubaumaßnahme „Bürgercampus Stadt Ahlen“. Für das Vorhaben wird eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen angestrebt.
Der Auftrag umfasst zum einen die Grundleistungen zum „Leistungsbild Projektsteuerung“, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ erarbeiteten Buches „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Dem Auftragnehmer werden darüber hinaus bestimmte besondere Leistungen übertragen, insbesondere die Betreuung erforderlicher Vergabeverfahren nach VgV und UVgO für die Beauftragung der Planungsbeteiligten, die Betreuung eines Architektenwettbewerbs für die Teilmaßnahme „Bürgerforum“, die beratende Mitwirkung am bereits laufenden und anderweitig betreuten Architektenwettbewerb für die Teilmaßnahme „Stadthaus“ sowie das Erstellen der erforderlichen Fördermittel-Verwendungsnachweise. Als weitere optionale Leistungen sind außerdem die Steuerung eines 3-dimensionalen Planungsprozesses (über den der Auftraggeber erst nach Erteilung des Projektsteuerungsauftrages endgültig entscheiden wird) sowie Mitwirkungsleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Definition von Nachhaltigkeitszielen für das Vorhaben vorgesehen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Projektsteuerungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 80 %), Unterkriterien:
1.1. Allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, d. h. Erfüllung der Anforderungen gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 10 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1.: Gegenstand des Vorhabens war ein öffentliches Verwaltungsgebäude (Gewicht 8 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1.: Gegenstand des Vorhabens war ein öffentliches Kultur- oder Veranstaltungsgebäude (Gewicht 8 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1.: Auftraggeber war eine Stadt oder Gemeinde (Gewicht 8 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1.: das Vorhaben wurde mit Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln gefördert (Gewicht 8 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1.: Höhe des Baukostenvolumens (Summe KG 200 bis 700 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 8 %),
1.7. zusätzlich zu 1.1.: Umfang der bearbeiteten Handlungsbereiche (Gewicht 10 %),
1.8. zusätzlich zu 1.1.: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Projektstufen (Gewicht 10 %),
1.9. zusätzlich zu 1.1.: Objekt- und Fachplanung wurden getrennt beauftragt (Gewicht 10 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 16 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung mit Hochschulabschluss als Ingenieur (Gewicht 8 %),
2.2. aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung mit Hochschulabschluss (Gewicht 4 %),
2.3. aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung mit Hochschulabschluss oder einem bautechnischen oder bauwirtschaftlichen sonstigen Berufsabschluss (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 4 %) mit den Unterkriterien:
3.1 durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (vollständig) und der Projektstufe 2 bis zum Abschluss der Entwurfsplanung für die Teilmaßnahme Stadthaus beauftragt. Die Restleistungen der Projektstufe 2 sowie die Projektstufen 3 bis 5 für diese Teilmaßnahme sowie die Projektsteuerungsleistungen für die übrigen Teilmaßnahmen beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Details der stufenweisen Beauftragung sind den Regelungen in § 3 des Entwurfs für den Projektsteuerungsvertrag zu entnehmen, der mit den übrigen Vergabeunterlagen unter der in I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar ist.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens. Für die einzelnen Teilmaßnahmen sind zum Teil frühere Fertigstellungszeitpunkte vorgesehen. Die Leistungen der Projektstufe 5 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in oder Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Projektsteuerungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.6.2015) für ein Hochbauvorhaben mit einem Baukostenvolumen (KG 200 bis 700 entspr. DIN 276) von mind. 15 Mio. EUR ohne MwSt.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen, die im Bereich Projektsteuerung tätig sind, gegliedert nach den Berufsgruppen
a) feste Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur,
b) sonstige feste Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss sowie
c) feste Mitarbeiter/innen mit einem bautechnischen oder bauwirtschaftlichen sonstigen Berufsabschluss,
Und zwar jeweils im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Durch benannte Referenzen, die jeweils sämtliche zu Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Projektstufen 1 bis 5 sowie die Handlungsbereiche A bis E des Leistungsbilds Projektsteuerung gemäß § 2 der AHO-Schrift Nr. 9 abgedeckt werden, wobei nur vollständig bearbeitete, d. h. abgeschlossene Projektstufen berücksichtigt werden.
Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Projektsteuerung, die einer der drei in Ziffer 2 Buchst. a) bis c) genannten Berufsgruppen zuzuordnen sind, (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3. angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDFXG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland