Sanierung Campus Weida – Gebäudeteil Förderzentrum Weida, Los 19 Abbruch
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr. Rathenau-Platz 11
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Campus Weida – Gebäudeteil Förderzentrum Weida, Los 19 Abbruch
Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt 2 Gebäude, die Grundschule und die Regelschule welche zusammen zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 19 (Teillos Bau, ELT, HLS) umfasst Abbrucharbeiten im Gebäudeteil Förderzentrum.
Rudolf-Alander-Str. 2
07570 Weida
Teillos – Bau:
— Schuttcontainer, sortierte Baurestmasse 2,000 St.;
— Schuttcontainer, Sondermüll 2,000 St.;
— Bautür (behelfsmäßig), verschließbar 3,000 St.;
— Schutzkonstruktion f. diverse Bauteile 200,000 m2;
— Gerüststellung, Fahrgerüst 5,000 St.;
— Grobreinigung Sanierungsbereiche 2.500,000 m2;
— Abbruch Innenwände 400,000 m2;
— Rückbau Schornstein und entsorgen 30,000 m3;
— Abbruch von Vor-/Trennwänden/Wandverkleidungen 250,000 m2;
— Leichte Trennwände abbrechen und entsorgen 500,000 m2;
— Abbruch Unterhangdecke inkl. UK 200,000 m;
— Abbruch Unterhangdecke inkl. UK im KG 150,000 m2;
— Fußbodenbeläge aus PVC, Linoleum, Fliesen abbrechen 1.350,000 m2;
— Trägerplatte Fußbodenbeläge aus OSB/ Spanplatte abbrechen 1.350,000 m2;
— Kellerfußboden aufnehmen und entsorgen 400,000 m2;
— Kellerfußboden/ Auffüllung aufnehmen und entsorgen 125,000 m2;
— Betonbodenplatte schlitzen und aufnehmen 180,000 m2;
— Fußbodenaufbau EG aufnehmen und entsorgen 500,000 m2;
— Fußbodenaufbau 1.OG aufnehmen und entsorgen 500,000 m2;
— Fußbodenaufbau 2.OG aufnehmen und entsorgen 500,000 m2;
— Deckenfüllung 2.OG aufnehmen und entsorgen 500,000 m2;
— Fußbodenaufbau DG aufnehmen und entsorgen 500,000 m2;
— Deckenputz aus KZP und Rohrschilfmatten und Sparschalung 500,000 m2;
— Mauerwerk abbrechen und entsorgen 250,000 m2;
— Innentüren Holz ausbauen 40,000 St.;
— Innentüren Stahl ausbauen 15,000 St.;
— Wandputz abschlagen und entsorgen innen 5 100,000 m2;
— Deckenputz abschlagen und entsorgen innen 1 500,000 m2;
— Fliesenbelag abschlagen und entsorgen 500,000 m;
— Zulage Entsorgung mineralischer Bauschutt, Z 1.2 20,000 t;
— Zulage Entsorgung mineralischer Bauschutt, Z 2 20,000 t;
— Zulage Entsorgung mineralischer Bauschutt, >Z 2 5,000 t;
— Entsorgung altes Bauholz 10,000 m3;
— Öffnungen in Bestand herstellen, 90 x 180 cm 30,000 St.;
— Abbruch Außenmauerwerk für Öffnungen 10,000 m3.
Teillos - Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Heizungs- und Sanitäranlage:
— Demontage und Entsorgung von ca. 90 Gussradiatoren und Plattenheizkörpern;
— Demontage und Entsorgung von ca. 900 m Stahlrohr schwarz;
— Demontage und Entsorgung von ca. 250 m verzinktes Stahlrohr bis 2“;
— Demontage und Entsorgung von ca. 66 Stück sanitären Einrichtungsgegenständen;
— Demontage und Entsorgung von Abwasserleitung DN 40-DN 100 aus Kunststoff ca. 180 m;
— Demontage und Entsorgung von Abwasserleitung aus Gusseisen ca. 30 m;
— Demontage und Entsorgung von Bewässerung DN 15 – DN 25 Kunststoffrohr ca.180 m;
— Demontage und Entsorgung KMF Künstliche Mineralfaserdämmung ca. 2 400 kg.
Teillos – Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Elekrtoanlage:
— Abbruch der gesamten Bestandselektroanlage eines Schulgebäudes;
— Prüfen und Herstellen der Spannungsfreiheit der gesamten Anlage;
— 19000m Abbruch und Rückbau von Kabeln bis 120 mm2;
— 550 Leuchten und Leuchtentragsysteme mit einer Arbeitshöhe bis 3,2;
— 2000 Installationsgeräte aller Art;
— SNV Hauptverteilung mit 13 Kästen;
— 3500m Kabeltragsysteme zumeist Aufputz;
— Entfernen aus dem Gebäude, Abtransport und Entsorgung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e .V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Dr. Rathenau-Platz 11
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]