Lieferung von EDV Komponenten, Arbeitsgeräten, digitalen Untersuchungsgeräten, Werkzeugen und Materialien | II Digitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: AIBW-2020-0002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Birkenweg 6
Ort: Speyer
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swav.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von EDV Komponenten, Arbeitsgeräten, digitalen Untersuchungsgeräten, Werkzeugen und Materialien | II Digitalisierung
Lieferung von EDV Komponenten, Arbeitsgeräten, digitalen Untersuchungsgeräten, Werkzeugen und Materialien für das Aus- und Weiterbildungszentrum Karlsruhe | II Digitalisierung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
— Nachweis einer bestehenden Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme,
— für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. je [Betrag gelöscht] EUR,
— für Personenschäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR.
Oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und einer – soweit es sich um einen Hersteller im Sinne von § 4 ProdHaftG handelt – Produkthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme
— für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. je [Betrag gelöscht] EUR,
— für Personenschäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.