Übernahme und Entsorgung von Restabfällen für den Hochsauerlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 44/D/69/20/AHSK

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Frielinghausen 2
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.ahsk.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYKYYMF/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYKYYMF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Entsorgung von Restabfällen für den Hochsauerlandkreis

Referenznummer der Bekanntmachung: 44/D/69/20/AHSK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibung der Entsorgung von Restabfälllen des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises (ASN 20 03 01 und ASN 20 03 07) sowie Abfällen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (ASN 15 01 06, ASN 20 02 03 und ASN 17 09 04) ab dem 1.1.2023.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513200 Beseitigung von kommunalem Müll
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Hochsauerlandkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:

— Übernahme von Restabfällen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Hochsauerlandkreises (AHSK) sowie von gewerblichen Abfällen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (GAH) an mehreren im Kreisgebiet befindlichen Umladestationen;

— Übernahme einer Teilmenge an Abfällen (ca. 12 000 Mg/a Restabfall und 4 000 Mg/a Sperrmüll und ca. 800 Mg Abfall für die GAH) an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage in der Region Meschede (innerhalb eines Radius von 11 km Luftlinie um die Kreisverwaltung Meschede (Steinstraße 27. Meschede).

Hinweis: Alternativ zu der vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage kann der Hochsauerlandkreis in der Region Meschede zum Leistungsbeginn auch eine neu eingerichtete Umschlaganlage zur Verfügung stellen.

— Transport der Abfälle zur vorgesehenen (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage,

— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept. Für die Entsorgung von Sperrmüll des AHSK und von gewerblichen Abfällen der GAH ist eine Vorbehandlung zwingend vorgegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren (erstmals bis zum 31.12.2025) gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;

— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;

— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,

— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zufordern,

— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall und Sperrmüll;

— Nutzungsnachweise für die vorgesehene/-n (Erst-)Behandlungsanlage/-n, die Entsorgungsanlage/-n sowie die Verwertungsanlage;

— Ggf. Nutzungsnachweis für vorgesehene Umschlaganlage/Übernahmestelle;

— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung besteht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 30 000 Mg Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) und 5 000 Mg Sperrmüll (ASN 20 03 07) pro Jahr in den Kalenderjahren 2017 bis 2019. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen, Abfallarten und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen);

— Nutzungsnachweise für die vorgesehene/-n (Erst-)Behandlungsanlage/-n, die Entsorgungsanlage/-n sowie die Verwertungsanlage für die in einer Erstbehandlungsanlage erzeugten Sortierreste (ASN 19 1212 sowie ggf. ASN 20 03 01). Der Nachweis muss jeweils die Mindestangaben des in den Anlagen der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzten Anlagen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Die vorgesehene Entsorgungsanlage (MVA) bzw. die Erstbehandlungsanlage für die Abfälle des AHSK muss zudem innerhalb von NRW liegen;

— Ggf. Nutzungsnachweis für vorgesehene Umschlaganlage/Übernahmestelle in der Region Meschede (soweit vom Bieter angeboten). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Anlagen der Vergabeunterlagen(Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit die vorgesehene Anlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über die erforderliche Genehmigung zur Annahme/zum Umschlag der erforderlichen Ab-fallmengen/-fraktionen verfügt, ist vom Bieter plausibel darzulegen, dass die erforderlichen Genehmigungen bis zum Leistungsbeginn vorliegen. Die ausschreibende Stelle behält sich in diesem Zusammenhang die Nachforderung weiterer geeigneter Unterlagen vor,

— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Sortierreste einer Vorbehandlung mit der ASN 19 12 12 und ggf. Sortierreste mit der ASN 20 03 01) ist zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.

Hinweis der ausschreibenden Stelle zu den Nutzungsnachweisen: Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter als Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage/-n im Angebot eine Eigenerklärung vorlegt, muss darin bestätigt werden, dass das angebotene Kontingent (bzgl. Umfang und Vertragsdauer) in der jeweiligen Anlage tatsächlich zur Verfügung steht. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anlagengenehmigung/-en vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/07/2020
Ortszeit: 11:00
Ort:

Kreishaus Meschede

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Einpostalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über die Vergabeplattform erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.

Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Vergabeplattform einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYKYYMF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Alfred-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/05/2020

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Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
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Niederkassel
Niederkrüchten
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