Straßenbeleuchtung der Stadt Rheda-Wiedenbrück – Wartung, Instandsetzung, Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-VgV-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung der Stadt Rheda-Wiedenbrück – Wartung, Instandsetzung, Neubau
Die Wartung und Instandsetzung der bestehenden Straßenbeleuchtung mit ca. 4 600 Leuchten und die geplante Erneuerung für 4 Jahre Vertragslaufzeit.
Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück
33378 Rhed-Wiedenbrück
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist im Besitz der Straßenbeleuchtung mit 4 682 Leuchtensystemen (4 083 Leuchten mit konventionellen Leuchtmitteln und 599 Leuchten mit LED-Technik), zurzeit sind etwa 60 verschiedene Leuchtentypen im Bestand. Für diese Anlage soll ein privatwirtschaftliches Unternehmen ermittelt werden, welches die Wartung und Instandhaltung für 4 Jahre ausführt. Weiterhin sollen ab Auftragsbeginn, 204 Leuchten aus dem Bestand gegen neue LED-Leuchten ausgetauscht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, nach § 123 Abs. 4, nach § 124 Abs. 2, nach § 124 Abs. 1 GWB (Formblatt Anlage 5) sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurzer Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung sowie der Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse und der Haftungsstruktur.
Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des Mitgliedsstaates (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist; Vorlage in Kopie).
Eigenerklärung über den Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019), soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen (Straßenbeleuchtung) vergleichbar sind. Vorlage von Jahresabschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen der 3 letzten Geschäftsjahre, soweit die Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Millionen pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist von den Bietern/der Bietergemeinschaft. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oderdurch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Der Jahresumsatz in den Jahren (2017, 2018, 2019) muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens 500 000 Tausend EUR netto betragen.
Eigenerklärung / Nachweis zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung vorgesehenen Personals.
Angabe von mindestens einem Referenzprojekt des Bewerbers nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus dem Bereich der zu vergebenden Leistungen (Straßenbeleuchtung) aus den letzten 5 Jahren.
Nachweis über die Zulassung als Konzessionsbetrieb für Elektrotechnik, mit Nennung von 2 Fachmonteuren mit der Berechtigung von „Arbeiten unter Spannung“ in der Regel die Qualifikation „Aus“.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW), — Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521
Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016)).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück
§ 55 Abs. 2 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einen Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereit gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 23.6.2020, 9.00 Uhr.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]