Kombibad Dresden-Prohlis – Anstricharbeiten (Verg.-Nr.: KBP_3.4)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maternistraße 15
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresdner-baeder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombibad Dresden-Prohlis – Anstricharbeiten (Verg.-Nr.: KBP_3.4)
Ersatzneubau Kombibad Dresden-Prohlis, Anstricharbeiten (Verg.-Nr.: KBP_3.4).
— 2 350 m2 Wände grundieren / streichen,
— 2 060 m2 Wände spachteln,
— 555 m2 Decken grundieren / streichen,
— 5 Treppen grundieren / streichen,
— 70 m Geländer / Handläufe grundieren / streichen,
— 20 Stahltüren mit Zargen grundieren / streichen,
— 140 m2 WDVS, 30 m Kantenschutzprofil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kombibad Dresden-Prohlis – Anstricharbeiten (Verg.-Nr.: KBP_3.4)
Postanschrift: Berliner Straße 34
Ort: Großenhain
NUTS-Code: DED2E
Postleitzahl: 01558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig;
— Gemäß § 56 Abs. 2 VGV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen;
— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht es frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.