Landschaftspflegerischer Begleitplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 20_1_06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Geisa
NUTS-Code: DEG0
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geisa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftspflegerischer Begleitplanung
Die Stadt Geisa plant den Ausbau des Radverkehrs im Geisaer Amt im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Hierfür sollen die Planungsleistungen für das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan entsprechend den LPH 1-4 gem. § 26 HOAI vergeben werden.
Planungsleistungen für den LBP entsprechend den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 gemäß § 26 HOAI, Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan mit den besonderen Leistungen:
— UVP Bericht nach § 16 UVPG;
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag;
— FFH-Verträglichkeitsprüfung (Erheblichkeitsabschätzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle Besonderen Leistungen zu beauftragen, falls diese im Zuge der Planung nicht erforderlich sind.
Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen, zunächst werden die LPH 1-3 beauftragt.
Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit.
Die Gesamtleistung kann vom Bieter selbst, mit Nachunternehmern des Bieters oder in ARGE erbracht werden. Die Verträge müssen mit der Person des Bieters (juristische, natürliche oder ARGE) geschlossen werden. Falls Referenzen von Nachunternehmern gewertet werden sollen, müssen die Erklärungen zur Eignungsleihe nach Aufforderung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftspflegerischer Begleitplanung
Postanschrift: Parsevalstraße 2
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Abgabe des Angebotes sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgen ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail, etc.) oder fernschriftlich übermittelte Angebote und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und sind auszuschließen.
2) Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitglied gesondert einzureichen.
3) Sofern im Zuge der Angebotsphase Bieterfragen eingehen, werden die Beantwortungen auf dem Vergabeportal als Fragen- und Antwortenliste bekanntgemacht.
4) Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.