Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude für die Strukturänderungen der Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rainweg 68
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3671540
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thueringen-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 1 Objektplanung Gebäude für die Strukturänderungen der Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH
Die Thüringen-Kliniken sind ein kommunales Klinikunternehmen mit einem überregionalen Versorgungsauftrag mit 824 Betten an mehreren Standorten. Für die in den nächsten voraussichtlich 5 bis 8 Jahren anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen an den einzelnen Standorten will der Auftraggeber ein Planungsbüro für die Objektplanung Gebäude beauftragen. Es handelt sich überwiegend um kleinteilige Umbauten im Bestand. Anfang 2020 erfolgte der Planungsaufruf des TMASGFF für Umbauten am Standort Saalfeld über insgesamt 11,2 Mio. EUR für 7 Einzelmaßnahmen im Bereich U/B und Pflege. Das soll als erster Bauabschnitt beauftragt werden. Weitere Maßnahmen werden aktuell zielplanerisch untersucht und sollen optional als weitere Bauabschnitte/Baustufen beauftragt werden. Die Gesamtkosten werden momentan auf mehr als 30 Mio. EUR geschätzt.
Termine: Einreichung EW Bau beim Zuwendungsgeber = 10/20 Baubeginn 1. BA: 03/2021, Fertigstellung 1. BA 12/2024 Die Ausschreibung der übrigen Planungsleistungen erfolgt losweise mit geringem Zeitversatz jeweils in Einzelverfahren.
Saalfeld und weitere Standorte des Auftraggebers
Leistungen der Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur bis einschließlich Entwurfsplanung im für die HU Bau notwendigen Umfang für die vom Planungsaufruf Januar 2020 erfassten Umbaumaßnahmen.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 Entwurfsplanung für den vorliegenden Planungsaufruf des TMASGFF. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Weitere Angaben zum Bauvorhaben Saalfeld:
Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz, womit Änderungen im äußeren Erscheinungsbild und verschiedene Änderungen im Innenbereich mit der Behörde abzustimmen sind. Deshalb sind Kompromisse im Brandschutz des Gebäudes festgelegt worden, die bei jeglichen Umbauten wieder auf den Prüfstand gestellt werden.
Es handelt sich um einen Mauerwerksbau mit einer Tragkonstruktion aus den 1950’ziger Jahren (Betonträger mit Einlegekörpern).
Bisherige Sanierungen wurden geschossweise durchgeführt, womit bei weiteren Umbauten/Sanierungen zwingend auch die Bestände in den Zwischendecken bearbeitet werden müssen. (z. B. Leitungsdurchführungen).
Das Gebäude befindet sich als Krankenhaus im Betrieb, womit alle Umbauten im laufenden Krankenhausbetrieb durchgeführt werden müssen. (Staubschutz, Klinikhygiene, Verfügbarkeit der Sicherheits- und Mediensysteme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Objektplanung Gebäude für Strukturänderungen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51
Postleitzahl: D-04299
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, ausgenommen die Information zur beabsichtigten Vergabe nach GWB § 134, diese erfolgen direkt per Mail. Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [removed] 45 [removed] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Veröffentlichung EU-Amtsblatt 7.2.20 Ende Bewerbungsfrist 9.3.20 um 10.00 Uhr Auswertung und Einladung Bewerber bis spätestens 12.3.20 Erstangebote bis 27.3.20 Vergabeverhandlung Objektplanung 31.3.20 Finale Angebote Objektplanung 3.4.20 um 10.00 Uhr Information nach GWB zur beabsichtigten Vergabe 3.4.20 Beauftragung nach dem 14.4.20 Planungsbeginn: 2.5.20
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.