Freianlagenplanung für die Umfeldgestaltung der ehemaligen Albero-Schule

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Hauptstraße 92
Ort: Schwalbach
NUTS-Code: DEC04
Postleitzahl: 66773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.agsta.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E38693835
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E38693835
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freianlagenplanung für die Umfeldgestaltung der ehemaligen Albero-Schule

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Schwalbach benötigt Planungsleistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI für die Freiflächengestaltung im Umfeld der ehemaligen Albero-Schule sowie in Teilbereichen der Hauptstraße und Schulstraße, um eine gestalterisch und städtebaulich ansprechende Aufwertung sowie ansprechende Grün- und Parkanlagengestaltung zu erreichen.

Die städtebaulichen und freiraumgestalterischen Missstände wurden bereits im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Schwalbach aufgezeigt. Als Ziel wurde formuliert, dass insbesondere die Vor- und Umfeldflächen des Ensembles der ehemaligen Albero-Schule, der zentralen Lage, dem Baudenkmal und den dort untergebrachten sozialen Einrichtungen entsprechend neu zu gestalten sind.

Im Anschluss hieran wurde ein erstes skizzenhaftes Ideenkonzept erarbeitet. Diese Unterlagen stehen in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.

Der Planungsbereich des vorliegenden Ausschreibungsgegenstands umfasst das Vorplatzareal der ehemaligen Albero-Schule zwischen der Hauptstraße und der Schulstraße inkl. der Straßenflächen am Schulplatz. Die angrenzenden beparkbaren Flächen sollen in die Planungen mit einbezogen werden.

Der zu überplanende Bereich unterteilt sich in 3 Bauabschnitte. Die Bauabschnitte 1 und 2 umfassen das gesamte Vorplatzareal der ehemaligen Albero-Schule inkl. Schulplatz. Der 3. Bauabschnitt umfasst die Straßenflächen der Schulstraße. Die Bauabschnitte 2 und 3 werden optional beauftragt.

Im mittleren Gebäude der ehemaligen Albero-Schule ist eine Kindertagesstätte untergebracht, die Flüchtlingsunterkunft soll weiterhin bestehen bleiben und kann ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden. Das obere Gebäude mit seinen Vereinsnutzungen bleibt ebenfalls bestehen. Diese Nutzungen sind bei der Planung der Vorplatzflächen zu berücksichtigen.

Die Planung der rückwärtigen Freiflächen der Gebäude ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

Ziel der Planung soll es sein, im Bereich des Ensembles der ehemaligen Albero-Schule einen einheitlich wahrnehmbaren Platz zu gestalten, der auch eine Aufenthaltsfunktion für alle Altersgruppen erfüllt. Hierbei sollen im Bereich der Kindertagesstätte auch eine Hol- und Bringzone Berücksichtigung finden sowie die erforderlichen Park- und Stellplatzflächen integriert werden. Die vorhandene Baumreihe im Bereich des Ensembles muss aus Denkmalschutzgründen erhalten bleiben.

Der 3. Bauabschnitt, der Bereich der Schulstraße, soll aufgrund des vorhandenen Verkehrs- und Parkdrucks überplant werden. Die Bauabschnitte 2 und 3 werden, wie bereits weiter oben erläutert, optional beauftragt.

Die Maßnahmen werden aus Mitteln der Städtebauförderung (Programm: Lebendige Zentren) gefördert. Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC04
Hauptort der Ausführung:

Umfeld der ehemaligen Albero-Schule in Schwalbach, Teilbereiche der Hauptstraße und Schulstraße

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Schwalbach vergibt die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI für die Neugestaltung der Freianlagen im Umfeld der ehemaligen Albero-Schule. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Freianlagenplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:

— Lph 2: Vorplanung;

— Lph 3: Entwurfsplanung;

— Lph 4: Genehmigungsplanung.

Folgende Leistungen werden optional vergeben:

— Lph 5: Ausführungsplanung;

— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe;

— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe;

— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation;

— Lph 9: Objektbetreuung.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für den Planungsbereich ist bereits ein erstes skizzenhaftes Entwurfskonzept vorhanden. Das Entwurfskonzept sieht derzeit 3 Bauabschnitte vor. Die Bauabschnitte werden ebenfalls optional stufenweise vergeben. In einem ersten Schritt wird der 1. Bauabschnitt beauftragt, die Bauabschnitte 2 und 3 werden optional beauftragt.

Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen (ISEK, erstes Entwurfskonzept, Leitungspläne) keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.

Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.

Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Freianlagenplanung“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensw. an das Projekt und d. Aufgabenstellg, Vorstellungen zum Umgang mit d. spez. Planungsaufg., insbesondere vor dem Hintergrund des bereits vorliegenden skizzenhaften Ideenkonzeptes / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Vorstellungen zum organisatorischen Ablauf und zur Projektorganisation, int./ext. Org. / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung: Projektleiter, Stellvertreter, Bauleiter, Personaleinsatzplan / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Kosten- und Termineinhaltung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Rahmen der Corona-Pandemie und der derzeit nicht einschätzbaren Ein- und Auswirkungen auf die Verwaltungen und insbesondere die Wirtschaft kann der Vertrag ggf. verlängert werden.

Darüber hinaus kann der Vertrag ggf. zugunsten der Ausführung der weiteren Bauabschnitte verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (3-1) bis (3-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen.

Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen.

Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:

(3-1) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Freianlagenplanungen mit einer Mindestgesamtinvestitionssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen. Als vergleichbar gelten:

Freianlagenplanung für die Platzgestaltung im öffentlichen Bereich/ Repräsentative öffentliche Platz-/Straßenräume mit erhöhtem Publikumsverkehr und mit Aufenthaltsfunktion und -qualität (z. B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden). (Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Oder Öffentliche/Halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität, gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z. B. Museumshöfe, Freiflächen von Besucherzentren, Vorplatz von öffentlichen Gebäuden, u. ä.; (die Planung von privaten Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfen, Sportplätzen/-anlagen, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je wertbare Referenz sind 20 Punkte möglich.

Gewertet werden zu (3-1) insgesamt max. 3 Referenzen.

Zusatzpunkte: Wenn es sich bei den Referenzen zu (3-1) um wertbare Referenzen handelt, bei denen ein mit dem Entwurfsprinzip „Shared Space“ vergleichbares oder ähnliches Funktions- und Gestaltungssystem (z. B. „Begegnungszone“) geplant und umgesetzt wurde, so können für diese Referenz jeweils 5 Punkte erreicht werden. Dies ist nachvollziehbar zu erläutern, damit die Zusatzpunkte gewertet werden können. Lediglich der Hinweis auf z. B. ein Schlagwort ist nicht ausreichend. Als vergleichbar gilt, wenn der Verkehrs- und Freiraum als von allen Verkehrsarten gemeinsam genutzter Raum angelegt ist und die Fußgänger und die Fahrzeuge die gleichen Flächen gleichrangig nutzen ohne die sonst übliche physische Abgrenzung zwischen Straßenraum und Fußweg.

Wertung zu (3-1), einschließlich Zusatzpunkte, insgesamt max. 75 Punkte.

(3-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 3 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-2) max. 6 Punkte;

(3-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (kfW, Städtebauförderung, etc.). Wertbar sind Referenzen, die die oben formulierten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei denen eindeutig dargestellt wurde, dass die Baumaßnahme aus Fördermitteln finanziert wurde. Gewertet werden max. 3 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-3) max. 6 Punkte.

Insgesamt können 87 Punkte erreicht werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen und optional stufenweise Beauftragung der Bauabschnitte, siehe II.2.4)

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können,

2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,

3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,

4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2020, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen,

5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags,

6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung die Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern:

1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen,

2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.

Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.

Grundsätzl. Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (3-1) bis (3-3):

— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben;

— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 gem. § 39 HOAI im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.

Es dürfen grundsätzlich mehr Ref. als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (3-1) bis (3-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung mit ein. Eine Ref., die z. B. für Kriterium (3-1) benannt wird, kann auch für einzelne oder alle Kriterien (3-2) bis (3-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.

(3-1) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen für Freianlagenplanungen mit einer Mindestgesamtinvestitionssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto (Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz ist zu benennen. Als vergleichbar gelten:

Freianlagenplanung für die Platzgestaltung im öffentlichen Bereich/Repräsentative öffentliche Platz-/Straßenräume mit erhöhtem Publikumsverkehr und mit Aufenthaltsfunktion und -qualität (z. B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Promenaden). (Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Oder Öffentliche/Halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität, gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z. B. Museumshöfe, Freiflächen von Besucherzentren, Vorplatz eines öffentlichen Gebäudes, u. ä.; (die Planung von privaten Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfen, Sportplätzen/-anlagen, u. ä. gelten nicht als vergleichbar und können nicht gewertet werden). Je wertbare Referenz 20 Punkte möglich.

Gewertet werden zu (3-1) insgesamt max. 3 Referenzen.

Zusatzpunkte: Wenn es sich bei den Referenzen zu (3-1) um wertbare Referenzen handelt, bei denen ein mit dem Entwurfsprinzip „Shared Space“ vergleichbares oder ähnliches Funktions- und Gestaltungssystem (z. B. „Begegnungszone“) geplant und umgesetzt wurde, so können für diese Referenz jeweils 5 Punkte erreicht werden. Dies ist nachvollziehbar zu erläutern, damit die Zusatzpunkte gewertet werden können. Lediglich der Hinweis auf z. B. ein Schlagwort ist nicht ausreichend. Als vergleichbar gilt, wenn der Verkehrs- und Freiraum als von allen Verkehrsarten gemeinsam genutzter Raum angelegt ist und die Fußgänger und die Fahrzeuge die gleichen Flächen gleichrangig nutzen ohne die sonst übliche physische Abgrenzung zwischen Straßenraum und Fußweg.

Wertung zu (3-1), einschließlich Zusatzpunkte, insgesamt max. 75 Punkte.

(3-2) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max. 3 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-2) max. 6 Punkte;

(3-3) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit Baumaßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (kfW, Städtebauförderung, etc.). Wertbar sind Referenzen, die die oben formulierten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei denen eindeutig dargestellt wurde, dass die Baumaßnahme aus Fördermitteln finanziert wurde. Gewertet werden max. 3 Referenzen mit je 2 Punkten. Wertung zu (3-3) max. 6 Punkte.

Insgesamt können 87 Punkte erreicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt/Landschaftsplaner/Stadtplaner (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/06/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen,

2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9)) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdr. zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:

— die FB nebst beigefügten Nachweisen;

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.

3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich Elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen,

4) Bei dem unter II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert von 1 700 000 Mio. EUR handelt es sich um die Gesamtinvestitionssumme ohne MwSt (Grobschätzung) für alle 3 Bauabschnitte,

5) Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Sollten keine Verhandlungen geführt werden, sind mit dem Angebot schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien abzugeben, auf deren Grundlage die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt. In diesem Fall werden die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch einmal auf das Erfordernis schriftlicher Erläuterungen hingewiesen.

Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, überhaupt Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2020