Controlling/Projektsteuerung „Revitalisierung des Kotzenbergschen Hofes als Bürgerzentrum" Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 111/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Straße 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Controlling/Projektsteuerung „Revitalisierung des Kotzenbergschen Hofes als Bürgerzentrum"
Der Kotzenbergsche Hof am Marktplatz der Stadt Horn ist ein geschichtsträchtiges Gebäude, das seit 1983 unter Denkmalschutz steht und zur Nutzung als Bürgerzentrum, Standesamt und Ratssaal umgebaut werden soll. Für die Umsetzung der Planung ist die Mitarbeit verschiedener Planer erforderlich. Die Leistungen des Controlling bzw. der Projektsteuerung werden hier ausgeschrieben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kotzenbergsche Hof wird grundlegend saniert und einer völlig neuen Nutzung zugeführt. Die Stadt Horn-Bad Meinberg beabsichtigt, einen externen Dienstleister zu beauftragen, der das Controlling im Sinne einer Projektsteuerung der Maßnahme durchführt. Mit der Leistung sollen folgende Ziele bzw. Aufgaben erfüllt werden:
— Steuerung der Sanierung des Kotzenbergschen Hofes;
— Beratung des Auftraggebers zur Planung und verschiedenen Planungsalternativen;
— Entwicklung eines Zeitplanes und der verschiedenen Arbeitspakete in Abstimmung mit dem AG und dem Architekten;
— Leitung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten;
— Verteilung der einzelnen Aufgaben;
— Kontrolle der Aufgabenerledigung;
— Regelmäßige Baubesprechungen mit dem AG und den Beteiligten (Häufigkeit abhängig vom Projektstand);
— Teilnahme an Terminen vor Ort;
— Pflege eines Projektkommunikationssystems, z. B. eines digitalen Projektservers;
— Umfassende Kostenkontrolle;
— Budget-Kontrolle und ggf. Initiierung von Planungsanpassungen;
— Abwägung von Alternativen bei Planungsänderungen;
— Überprüfung und Unterstützung des Bauherrn bei der Kostenberechnung, Planung, Ausschreibung sowie der Vergabe von Aufträgen und Vereinbarung von Nachträgen;
— Rechnungskontrolle;
— Prüfung von Bedarfsableitungen und Begleitung während der gesamten Bauzeit bis zur Fertigstellung;
— 14-tägige Vor-Ort-Präsenz Der Architekt soll seine Leistungen bis einschließlich LPH 3 bis zum 1.10.2020 erbringen. Auch wenn ein Bauzeitenplan noch nicht vorliegt wird die Bauphase auf 2-3 Jahre geschätzt. Der Leistungszeitraum wird somit auf die 09/2020- Oktober/2023 geschätzt. Eine Verlängerung bis Ende 2023 ist jedoch nicht auszuschließen.
Die Laufzeit ist abhängig von der Bauzeit. Verlängert sich die Bauzeit, verlängert sich die Laufzeit dieses Auftrages. Insoweit kann es theoretisch auch zu einer Verkürzung der Laufzeit kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Architekten/Bauingenieure haben. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung nachweisen
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Bauingenieur zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solche tätig sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Leistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Sie haben einen Berufs- oder Handelsregisterauszug vorzulegen, sofern sie zu der Eintragung verpflichtet sind.
c) Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Bei vorgesehener Eignungsleihe sind (sofern nicht anders ausgewiesen) mit dem Angebot beizubringen:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (C-2 Formular 532 EU) (Von jedem betroffenen Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen);
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (C-3 Formular 533 EU) Weiterhin haben die Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
— Bieter haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die Bestätigung des Versicherers ist mit dem Angebot vorzulegen. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Bei vorgesehener Eignungsleihe sind (sofern nicht anders ausgewiesen) mit dem Angebot beizubringen:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (C-2 Formular 532 EU) (Von jedem betroffenen Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen);
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (C-3 Formular 533 EU).
Bieter haben Ihre Fachkenntnisse durch mindestens 2 Referenzen (nach dem 1.1.2014) vergleichbarer Projekte nachzuweisen. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Bei vorgesehener Eignungsleihe sind (sofern nicht anders ausgewiesen) mit dem Angebot beizubringen:
— Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (C-2 Formular 532 EU) (Von jedem betroffenen Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen);
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (C-3 Formular 533 EU).
s. o. – Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.