Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Teilnetz Regionalverkehr RZ-Mitte (RZ 8) im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Barlachstraße 2
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Teilnetz Regionalverkehr RZ-Mitte (RZ 8) im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen in dem Teilnetz Regionalverkehr RZ-Mitte (RZ 8) im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden ganz überwiegend auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg (NUTS-Code: DEF06) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch den Kreis Stormarn (DEF0F), die Hansestadt Lübeck (DEF03) und die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600).
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualtitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV-light). Auschließlich niederflurige Busse.
Das Netz RZ 8 wird in 2 Teillose unterteilt, auf die einzeln angeboten werden kann. Ein Gesamtangebot kann zusätzlich abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Teilnetz Regionalverkehr RZ-Mitte (RZ 8) im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Kreis Herzogtum Lauenburg
Das Los 1 umfasst ca. 2 180 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 32 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ 6 Fahrten, „Standardbus“ 25 Fahrten und „Kleinbus“ 1 Fahrt.
Los 1 Schwarzenbek: Linien 8710, 8711, 8810, 8811, 8812, 8813, 8814, 8820, 8821, 8822, 8823, 8824, 8860, 8861, 8870, 8871, 8880, 8881. Im Los 1 ist der Einsatz von Gelenk-, Standard- und Kleinbussen vorgesehen.
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Teilnetz Regionalverkehr RZ-Mitte (RZ 8) im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes
Kreis Herzogtum Lauenburg
Das Los 2 umfasst ca. 887 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 16 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ 1 Fahrt und „Standardbus“ 15 Fahrten.
Los 2 Büchen: Linien 8830, 8831, 8832, 8833, 8834, 8840, 8841, 8842, 8843, 8850, 8851, 8852. Für das Los 2 ist der Einsatz von Standard- und Gelenkbussen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Netz Regionalverkehr RZ-Mitte (RZ 8)
Postanschrift: Sachsenfeld 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bahn.de/autokraft
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 wurden zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gerundet.
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).