Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz OD 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 021-046113
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mommenstraße 14
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz OD 2
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz OD 2 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden in den Kreisen Stormarn (DEF0F), Herzogtum Lauenburg (DEF06) sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (DE600) erbracht.
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das Qualitätssteuerungsverfahren des HVV (QSV). Es sind ausschließlich niederflurige Busse einzusetzen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kreis Stormarn. Außerdem Kreis Herzogtum Lauenburg sowie die Freie und Hansestadt Hamburg.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anrufsammeltaxen im Netz OD 2 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes (Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie die Freie und Hansestadt Hamburg).
Aus der Fahrplanvorgabe resultiert ein Leistungsumfang von ca. 0,93 Mio. Fahrplankilometern jährlich, von den vorgegebenen Fahrten finden maximal 14 gleichzeitig statt; hierbei handelt es sich um 4 Fahrten mit Gelenkbusvorgabe und 10 mit einer Standardbusvorgabe.
264 Bf. Rahlstedt – Großensee – Trittau 364 Bf. Rahlstedt – Großensee – Lütjensee – Trittau 369 Bf. Ahrensburg – Großhansdorf – Hoisdorf – Lütjensee – Trittau 464 Großensee – Lütjensee – Trittau 465 Großensee – Lütjensee – Grönwohld – Trittau 764 Sieker Berg/Lütjensee – Hoisdorf – Schulzentrum Schmalenbeck 765 Trittau, Gadebuscher Str. – Vorburg – Trittau, Schulzentrum 8763 Nusse, ZOB – Köthel – Trittau, Schulzentrum 8769 AST Trittau: Hohenfelde – Köthel – Dahmker – Hamfelde 8888 AST Trittau: Rausdorf – Granderheide – Trittau. Es sind außerdem ca. 21 500 AST-Kilometer zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen im Teilnetz OD 2
Postanschrift: Schmiedekoppel 4
Ort: Kastorf
NUTS-Code: DEF06
Postleitzahl: 23847
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.dahmetal.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7 bzw. V.2.4 wurden zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen auf ganze Hunderttausend Euro gerundet.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).