Textile Vollversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: WD 04-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weiße Mauer 52
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung
Textilversorgung inkl. Lieferung Kleiderausgabesystem.
Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH
Weiße Mauer 52
06217 Merseburg
Gestellung / Aufbereitung / Service der Wäsche für Stationen und Berufsbekleidung sowie Lieferung / Installation / Inbetriebnahme und Betreuung (Soft- und Hardware) des Wäscheverteilsystems.
Optionale Verländerung: 1x 12 Monate
Am 26. und 27. Mai finden Vor-Ort-Besichtigungen für beide Standorte statt.
Eine Terminabsprache für die Vor-Ort-Besichtigung hat spätestens bis zum 22.5.2020 mit dem Auftraggeber, Frau Krecker, Tel: 03461 271021, E-Mail [removed] zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bietrers ersetzt werden.
Vorlage der Präqualifizierungsbescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. der AVPQ (www.amtliches-Verzeichnis.ihk.de) oder einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
— Bewerbererklärung Land Sachsen-Anhalt;
— Aktueller Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist;
— Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Darüber hinaus einzureichende Unterlagen, die nicht Bestandteil der vorgenannten Präqualifizierungsbescheinigung des ULV bzw. AVPQ sind:
— kurze Darstellung des Unternehmens sowie seiner Geschäftstätigkeit in frei gewählter Form;
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 2 Jahren im entsprechenden Marktsegment, bezogen auf die Leistungsgegenstände;
— Bescheinigung über bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Sachschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust bzw. Erklärung des Versicherers, dass bei Auftragserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen;
— Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 2 Jahren im entsprechenden Marktsegment;
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben im Original einzureichen.
— Referenzliste über mind. 3 Leistungen der ausgeschriebenen Art in den letzten 3 Jahren mit Ansprechpartner Funktion) und Telefonnummer sowie Leistungsumfang;
— Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff (oder gleichwertig);
— Zertifikat über die Einhaltung der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3. und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionspräventation des RKI (z. B. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/1 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement „Kontrollsystem Biokontamination von Textilein nach DIN EN 14065“;
— Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (z. B: RAL-Hygienezeugnis RAL GZ 992/3 oder Zertifikat nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungverbandesd zum Hygienemanagement „Kontzrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065“).
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes);
— Erklärung zum nachunternehemreinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes);
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes);
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig über den Stand der Ausschreibung, insbesondere über etwaige Bieterinformationen auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt unter dem Link https://www.evergabe-online.de zu informieren.
— Einreichung der Datenschutzerklärung.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf Fristen zur Erhebung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr asl 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).