TGA-Planung (KG 410, 430, 480) nach § 55 HOAI für den Neubau der Osterfeldschule in Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 72-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung (KG 410, 430, 480) nach § 55 HOAI für den Neubau der Osterfeldschule in Lünen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen für technische Ausrüstung nach § 55 der HOAI (KG 410, 430 und 480) für den Neubau der Osterfeldschule in Lünen.
Die Ausschreibung ist wie folgt in 2 Lose unterteilt:
— Los 1 – Kostengruppe 410;
— Los 2 – Kostengruppen 430 und 480.
Allgemeine Informationen zum Bauprojekt:
Die Stadt Lünen plant den Neubau einer Grundschule im Lüner Stadtgebiet.
Die Osterfeldschule (Bismarckstraße 1) entspricht nicht mehr dem heutigen Grundschulstandard. Auch die Unterbringung der Offenen Ganztagsschule erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen. Der Neubau der Schule (inkl. 1-feld-Sporthalle) soll zudem die Umsetzung der Inklusion deutlich verbessern.
Die Sporthalle gehört nicht zum Leistungsumfang. Die Planungsleistung der Anlagengruppe 420 wird durch die Stadtwerke Lünen durchgeführt. Um eine reibungslose Abwicklung der Planungsleistung zu gewährleisten sind die Planungsleistungen mit den Stadtwerken Lünen und den fachlich Beteiligten (Projektsteuerer, Architekt, Stadtwerke Lünen, etc.) abzustimmen.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Leistungen sollen je Los an einen Planer/Bieter vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor mehrere oder alle Lose an denselben Planer/Bieter zu vergeben, soweit dieser jeweils das wirtschaftlichste Angebot einreicht.
Kostengruppe 410, TGA-Planung, Neubau der Osterfeldschule
Lünen
Los 1 – Kostengruppe 410, TGA-Planung, Neubau der Osterfeldschule.
Kostengruppen 430 und 480, TGA-Planung, Neubau der Osterfeldschule
Lünen
Los 2 – TGA-Planung, Kostengruppe 430 und 480, Neubau der Osterfeldschule.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521).
— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter.
(Name, Berufsqualifikation, bei Bietergemeinschaften: Unternehmenszugehörigkeit, Anzahl der Berufsjahre nach Abschluss der Ausbildung, Anzahl der Berufsjahre als verantwortlicher Projektleiter)
— durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Zeitraum 2017/2018/2019, davon Führungskräfte, angestellte Ingenieure/Architekten, sonstige Beschäftigte;
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019/2018/2017);
— Eigenerklärung über den Umsatz, den der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019/2018/2017) im Geschäftsbereich HLS - Planung von Schul- bzw. Bildungsgebäuden (§ 55 HOAI) erwirtschaftet hat;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Personenschäden) bzw. [Betrag gelöscht] EUR (Sachschäden).
Hinweis: Der bereitgestellte Vordruck „Eignungskriterien“ enthält Raum für die entsprechenden Eintragungen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Personenschäden) bzw. [Betrag gelöscht] EUR (Sachschäden).
— Der Bieter hat seine sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des/der vorgesehenen Projektleiters/in anhand geeigneter Referenzaufträgen nachzuweisen. Zugelassen sind Referenzen, die die technische Ausrüstungsplanung von Schul-/Bildungsgebäuden betreffen.
Für Los 1:
— Der Bieter hat mindestens 2 bereits durchgeführte Referenzen eines Auftraggebers zu benennen, die die Planung der technischen Ausrüstung (KG 410) eines Schul- oder anderen Bildungsgebäudes betreffen. Das Referenzprojekt muss aus der Zeit ab dem 1.1.2015 stammen und mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI umfassen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 410 müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben.
— Der/die vorgesehene Projektleiter/in muss mindestens eine vergleichbare Planungsleistung im Zeitraum ab 1.1.2015 bereits in der Funktion als verantwortlicher Projektleiter/verantwortliche Projektleiterin oderals Stellvertreter/in des/der Projektleiters/in bereits erbracht haben. Vergleichbar sind Planungsleistungen, die die technische Ausrüstungsplanung (KG 410) eines Schul- oder anderen Bildungsgebäudes betreffen. Die Referenz muss mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI umfassen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 410 müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben.
Für Los 2:
— Der Bieter hat mindestens 2 bereits durchgeführte Referenzen eines Auftraggebers zu benennen, die die Planung der technischen Ausrüstung (KG 430 und 480) eines Schul- oder anderen Bildungsgebäudes betreffen. Das Referenzprojekt muss aus der Zeit ab dem 1.1.2015 stammen und mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI umfassen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 430 und 480 müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben.
— Der/die vorgesehene Projektleiter/in muss mindestens eine vergleichbare Planungsleistung im Zeitraum ab 1.1.2015 bereits in der Funktion als verantwortlicher Projektleiter/verantwortliche Projektleiterin oder als Stellvertreter/in des/der Projektleiters/in bereits erbracht haben. Vergleichbar sind Planungsleistungen, die die technische Ausrüstungsplanung (KG 430 und 480) eines Schul- oder anderen Bildungsgebäudes betreffen. Die Referenz muss mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI umfassen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 430 und 480 müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben.
Berufszulassung (Inhaber, Vertreter Büroleitung und Projektverantwortliche)
Verwaltungsvorschrift:
— Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften (Land NRW).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
Sh. Vergabeunterlagen.
— Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung);
— Anlage 4 Ingenieurvertrag Entwurf;
— Anlage 5 Allgemeine Vertragsbestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 8.6.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVYVWD
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.