Wartungsvertrag Lüftung/Kälte/Klima Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/01-50063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Max-Planck-Str. 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag Lüftung/Kälte/Klima
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) mit Hauptsitz in Geesthacht und einem Standort in Teltow gehört zu den 18 nationalen Einrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Auf den Gebieten der Küstenforschung, Werkstoffforschung, Polymerforschung und Biomaterialforschung wird Grundlagenforschung betrieben.
Für Wartungs-, Instandhaltungs- und Bedienungsarbeiten der Wasserversorgung und Sanitärtechnik, Laborversorgung, Mediengasanlagen sowie Not- und Augenduschen sucht das HZG einen Dienstleister für den Zeitraum von 4 Jahren. Die Arbeiten sind sowohl auf dem Campus des HZG als auch im besonders sensiblen Reaktorbereich zu erbringen (innerhalb und außerhalb kerntechnischer Anlagen). Hierfür wird es erforderlich sein, dass regelmäßig Mitarbeiter des Auftragnehmers in den Zeiten zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr in Geesthacht vor Ort sind.
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Max-Planck-Str. 1
21502 Geesthacht
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (HZG) mit Hauptsitz in Geesthacht und einem Standort in Teltow gehört zu den 18 nationalen Einrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Auf den Gebieten der Küstenforschung, Werkstoffforschung, Polymerforschung und Biomaterialforschung wird Grundlagenforschung betrieben.
Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (Auftraggeber) beabsichtigt, die Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluftund Heizungstechnik und die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik sowie ganzjähriger Bereitschaftsdienst für die Heizungstechnik und auch die Betreiberverantwortung durch einen Fachbetrieb an den baulichen Objekten außerhalb des Reaktorbereichs im Rahmen eines Wartungsvertrages ausführen zu lassen.
Für Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie Bereitschaftsdienst für die Heizungstechnik (01.11. bis 31.03.) sucht das HZG einen Dienstleister für den Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Die Arbeiten sind ausschließlich außerhalb kerntechnischer Anlagen zu erbringen. Hierfür wird es erforderlich sein, dass regelmäßig Mitarbeiter des Auftragnehmers in den Zeiten zwischen 7.30 Uhr und 16.15 Uhr (freitags bis 15.30 Uhr) in Geesthacht vor Ort sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung Lüftung/Klima/Kälte
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCQDVT8
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.