Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Material für Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/3/Ma
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Markt 11
Ort: Sebnitz
NUTS-Code: DED2F
Postleitzahl: 01855
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zvwv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Material für Instandhaltungs- und Baumaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens acht Jahren. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Material für Instandhaltungs- und Baumaßnahmen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen spezifizierte Material ständig vorrätig zu halten und im Falle eines Einzelabrufs innerhalb der festgelegten Reaktionszeit entweder auf der im jeweiligen Einzelabruf angegebenen Baustelle anzuliefern oder aber zur Abholung durch den Auftraggeber oder einen von ihm Beauftragten bereitzustellen.
Sebnitz, DEUTSCHLAND
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren. Der Auftrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028 ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Material, für Instandhaltungs- und Baumaßnahmen an den technischen Einrichtungen des Auftraggebers als Wasserversorgungsunternehmen. Das während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bereit zu stellende Materialien ist in der Artikelliste (Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Alle Artikel müssen den dort bzw. in den zusätzlich geltenden ENSO/DREWAG-Werknormen aufgeführten technischen Anforderungen entsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Material ständig vorrätig zu halten und im Falle eines Einzelabrufs innerhalb der festgelegten Reaktionszeit (bei Havarien 24/7) entweder auf der im jeweiligen Einzelabruf angegebenen Baustelle (im Verbandsgebiet des Auftraggebers) anzuliefern oder aber zur Abholung durch den Auftraggeber oder einen von ihm Beauftragten am Lager bereitzustellen (max. Entfernung des Lagers zum Hauptsitz des Auftraggebers 80 km).
Nach der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 96 Monate (acht Jahre).
Alle geeigneten Bewerber
— Verlängerungsoption wie unter II.2.7 beschrieben,
— Preisanpassung jährlich 1 % auf die vereinbarten Stück-/Einzelpreise ab dem 1.1.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
Für die jeweiligen Erklärungen ist die Eigenerklärung (Anlage TN.1) zu verwenden.
— Angaben zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Erklärungen zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Steuern und Sozialversicherung,
— Erklärungen, dass keine der Ausschlusstatbestände gem. §§ 123 und 124 GWB oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen.
Für die jeweiligen Erklärungen ist die Eigenerklärung (Anlage TN.1) zu verwenden.
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter (aufgegliedert in Leitungspersonal, kaufmännisches, technisches und sonstiges Personal) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Referenzen über vergleichbare Tätigkeiten (Lagerhaltung sowie Belieferung/Bereitstellung des erforderlichen Materials für Instandhaltungs-/Bauleistungen eines Versorgungsunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren),
— Nachweise/Angaben zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement,
— Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern/Eignungsleihe gem. § 47 SektVO.
Für die jeweiligen Erklärungen ist die Eigenerklärung (Anlage TN.1) zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Tätigkeiten (vgl. oben) nachgewiesen werden.
Alle Bewerber, die einen frist- und formgerechten Teilnahmeantrag eingereicht haben und die unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungsanforderungen erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
In den Stück-/Einzelkosten gem. Artikelliste (Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung) sind sämtliche Nebenkosten (u. a. Lieferung/Bereitstellung, Be-/Entladung, Entsorgung von Verpackung) enthalten. Jährliche Preisanpassung um 1 % auf die vereinbarten Stück-/Einzelpreise ab 1.1.2023. (vgl. § 11 des Entwurfs der Rahmenvereinbarung – Anlage V.2).
Bei Bewerber-/Bietermietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (gem. Anlage TN.1.a).
Sicherstellung Bestellannahme und Auslieferung/ Bereitstellung 24/7 in Havariefällen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Erläuterungen zum Verfahrensablauf und den jeweils einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den bereit gestellten Bewerbungs- und Ausschreibungsbedingungen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de