Schülerbeförderung 2020 ff.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Präses-Ernst-Wilm-Str. 2
Ort: Espelkamp
NUTS-Code: DEA46
Postleitzahl: 32339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schule-am-buschkamp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung 2020 ff.
Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die schultägliche Beförderung von rund 140 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ab dem 12. August 2020 zu der in der Trägerschaft der Evangelischen Stiftung Ludwig-Steil-Hof, Präses-Ernst-Wilm-Str. 2, 32339 Espelkamp, stehenden Schule am Buschkamp mit den beiden Standorten – Kaiserstraße 6-10, 32312 Lübbecke und
— Bismarckstraße 3, 32312 Lübbecke.
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet zu den Standorten Kaiserstraße 6-10 sowie Bismarckstraße 3
Kreis Minden-Lübbecke
Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die schultägliche Beförderung von derzeit ca. 55 Schülerinnen und Schülern (davon vier Rollstuhlfahrer) aus der Region 32351 Stemwede, 32369 Rahden, 32339 Espelkamp (westl. Teil bis zur B239). Die Leistungen umfassen insbesondere die schultägliche Beförderung sämtlicher Schülerinnen und Schüler zu den Standorten Kaiserstraße 6-10, 32312 Lübbecke und Bismarckstraße 3, 32312 Lübbecke, sowie die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist [Betrag gelöscht] EUR angegeben, da es sich dabei um ein Pflichtfeld mit Zahleneingabe handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet zu den Standorten Kaiserstraße 6-10 sowie Bismarckstraße 3
Kreis Minden-Lübbecke
Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die schultägliche Beförderung von derzeit ca. 64 Schülerinnen und Schülern (davon zwei Rollstuhlfahrer) aus der Region 32339 Espelkamp (östlicher Teil bis zur B239) 32479 Hille (nur Ortschaften Hille, Eickhorst, Oberlübbe), 32312 Lübbecke, 32609 Hüllhorst, 32361 Pr. Oldendorf. Die Leistungen umfassen insbesondere die schultägliche Beförderung sämtlicher Schülerinnen und Schüler zu den Standorten Kaiserstraße 6-10, 32312 Lübbecke und Bismarckstraße 3, 32312 Lübbecke, sowie die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist [Betrag gelöscht] EUR angegeben, da es sich dabei um ein Pflichtfeld mit Zahleneingabe handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet zu den Standorten Kaiserstraße 6-10 sowie Bismarckstraße 3
Postanschrift: Hohenlüchten 3
Ort: Stemwede
NUTS-Code: DEA46
Postleitzahl: 32351
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet zu den Standorten Kaiserstraße 6-10 sowie Bismarckstraße 3
Postanschrift: Bredenhop 23
Ort: Hüllhorst
NUTS-Code: DEA46
Postleitzahl: 32609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist [Betrag gelöscht] EUR angegeben, da es sich dabei um ein Pflichtfeld mit Zahleneingabe handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.