„Lebensader LUX" in Hürth – Verkehrsanlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-002-WB-LA
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huerth.de
Postanschrift: Baroper Str. 237
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
„Lebensader LUX" in Hürth – Verkehrsanlagenplanung
Der für Hermülheim bedeutsame Bereich der Luxemburger Straße soll zwischen der Querung der Stadtbahngleise im Norden und der Feuerwache im Süden umfassend umgestaltet werden. Dabei sollen sowohl der Fahrbahnbereich, die Fußgängerbereiche und Gebäudevorbereiche als auch die Freiflächen und Baufelder entlang der Luxemburger Straße einbezogen werden. Die Kreuzungsbereiche Luxemburger Straße/Hans-Böckler-Straße und Luxemburger Straße/Bonnstraße sollen zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut werden.
Die 2020 in Betrieb gehende Ortsumgehungstraße B 265n wird die Luxemburger Straße von einem großen Teil des Durchgangsverkehrs (insbesondere auch des Lkw-Durchgangsverkehrs) entlasten. Die Ortsdurchfahrt wird von einer Bundesstraße zu einer Stadtstraße zurückgestuft. Die Fußgänger- und Fahrradwege sind uneinheitlich gestaltet und weisen Substanzmängel auf. In diesem Bereich befinden sich sehr umfangreiche und wichtige Leitungsbestände (Hauptversorgungsachsen) unterschiedlicher Versorgungsträger. Diese werden im Rahmen der Freiflächenneugestaltung erneuert bzw. verlegt. Die Teilnehmer haben hierfür den ausreichenden Platz vorzuhalten.
Im engeren Teil des Wettbewerbsgebiets werden realisierbare Vorschläge zum Umbau des Stadtgebietes gewünscht. Dieser Realisierungsteil umfasst den Straßenraum der Luxemburger Straße zwischen Bonnstraße im Süden und Hans-Böckler-Straße im Norden.
Für den weiteren Teil des Umbaugebiets werden städtebauliche Ideen erwartet. Der Ideenteil umfasst einen 200 m breiten Korridor beidseitig der Luxemburger Straße von der Feuerwache im Süden bis zum Bahnübergang Höhe Bauhaus im Norden.
Durch die Ortsumgehung ergibt sich die einmalige Gelegenheit, mit einem umfassenden Umbau des Straßenraumes der Luxemburger Straße und angrenzender Bereiche die festgestellten bzw. vorhandenen Defizite aufzuheben und die aktuellen Anforderungen an eine zentrale Straße im Stadtteil (angemessene Verkehrsberuhigung, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Atmosphäre) umzusetzen. Der Verkehr wird sich auf unter 10 000 Kfz pro Werktag reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner und Stadtplaner. Jeder Bewerber muss in jedem Fall die Teilnahme eines "Verkehrsplaners" nachweisen, da die Planung als Leistung der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI vergeben werden soll.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Verkehrsplaner teilnahmeberechtigt ist.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag".
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift);
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
— für den Verkehrsplaner: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur" und der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder gleichwertig sowie Nachweis einer Referenzliste zu Verkehrsanlagen.
Mindestanforderungen an die Referenzen werden nicht gestellt;
— bei Beteiligung von Landschaftsarchitekten/Stadtplanern: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" bzw. "Stadtplaner" (Kammernachweis);
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat;
— Eine Nennung von Referenzen ist – mit Ausnahme der vorstehend für den Verkehrsplaner erforderlichen Referenzliste, die zwingend vorzulegen ist – für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig;
— Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform www.dtvp.de in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer kurzen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 10 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Zwei Teilnehmer sind bereits gesetzt worden.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger bzw. ggf. allen Preisträgern statt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Verkehrsplaner: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Ingenieurkammer existiert, oder gleichwertig;
b) Landschaftsarchitekten/Stadtplaner: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" oder „Stadtplaner" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Sind im Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen „Ingenieur" bzw. „Landschafsarchitekt"/„Stadtplaner" nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist."
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teil-nimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Verkehrsplaner angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Gestalterische und baukulturelle Qualität;
— Funktionalität und Nutzbarkeit;
— Technische Machbarkeit;
— Verkehrstechnische Umsetzbarkeit und Verkehrssicherheit;
— Berücksichtigung klimaschutztechnischer Belange;
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbs-summe einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR.
2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahren nach Abschluss des Planungswettbewerbs:
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst ausschließlich mit dem 1. Preisträger über die Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI für LP 1-9) zu verhandeln, und diesen im Falle erfolgreicher Verhandlungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt, ggf. stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, und wird mindestens die Leistungsphasen 2-5 nach § 47 (Verkehrsanlagen) HOAI umfassen.
Die Ausloberin behält sich vor, auch mit den anderen Preisträgern Verhandlungen zu führen, sofern mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden kann. Das Wettbewerbsergebnis fließt dann mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Für das spätere Verhandlungsverfahren sind folgende Eignungsnachweise einzureichen:
— Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
— Nachweis min. einer Referenz zur Planung und Realisierung von Verkehrsanlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
— Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2015);
— min. Honorarzine III;
— min. 6 000 m2 Verkehrsanlagenfläche;
— Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI;
— Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenz gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichte Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben sein),
— Es ist min. eine wertbare Referenz nachzuweisen.
Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen. Er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Die Stadt Hürth behält sich hinsichtlich der Beauftragung der gesamten Leistung bzw. einzelner Leistungsphasen einen Auftraggeberwechsel zu den Stadtwerken Hürth AöR vor. Eine Zustimmung des Auftragnehmers nach § 415 Absatz 1 Satz 1 BGB ist in diesem Fall entbehrlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D9U3
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
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Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/