Rahmenvertrag Beratung SIMA/SITA — SVN 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-20 DR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift: Wiener Straße 128
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beratung SIMA/SITA — SVN 2.0
Die Verträge zum Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN) 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und zum Kommunalen Datennetz (KDN) III im Leistungsbereich Sprachdienst enden nach Abschluss der Migration am 31. März 2022. Vor diesem Hintergrund benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese soll den gewachsenen Anforderungen einer modernen Verwaltung entsprechen und auch den künftigen Änderungsprozessen der Verwaltung gerecht werden. Die avisierten Verträge im Leistungsbereich Mobilfunk und im Leistungsbereich Sprachdienst werden mindestens den Leistungsumfang der bestehenden Vertragswerke haben.
Im Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der die Auftraggeber bei den dafür notwendigen europaweiten Vergabemaßnahmen sowie der Migration unterstützt. Benötigt wird eine technisch/wirtschaftliche Beratung und Projektunterstützung.
Sachsen
Im Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der die Auftraggeber bei den notwendigen europaweiten Vergabemaßnahmen für die Leistungsbereiche Mobilfunk („SIMA") und Sprachdienst („SITA") zum Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) sowie bei der Migration unterstützt. Benötigt wird eine technisch/wirtschaftliche Beratung und Projektunterstützung.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III („KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Im Mai 2017 wurden die Verträge in den Leistungsbereichen Mobilfunk („SIMA") und Sprachdienst („SITA") abgeschlossen. Die entsprechenden Verträge enden nach Abschluss der Migration am 31. März 2022. Vor diesem Hintergrund benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll.
Diese soll den gewachsenen Anforderungen einer modernen Verwaltung entsprechen und auch den künftigen Änderungsprozessen der Verwaltung gerecht werden. Die avisierten Verträge im Leistungsbereich Mobilfunk und im Leistungsbereich Sprachdienst werden mindestens den Leistungsumfang der bestehenden Vertragswerke haben.
Die technische Unterstützung wird in Form von Beratungsleistungen benötigt, um organisatorische, technische sowie wirtschaftliche Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen und für die Vergabeunterlagen zu beschreiben. Dazu ist es notwendig, Konzepte zu erstellen, Dienste, Bandbreiten und laufende Verträge zu bewerten sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Umfassendes Wissen zu aktuellen Kommunikationstechnologien, aber auch die Bewertung neuer technologischer Trends und deren Potential ist dafür die Voraussetzung. Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um eine fundierte Grundlage für den Inhalt der Vertragswerke SVN 2.0/KDN III im Leistungsbereich Mobilfunk und im Leistungsbereich Sprachdienst zur Verfügung zu haben. Damit soll erreicht werden, dass die abzuschließenden Verträge die technisch und wirtschaftlich günstigste Lösung über Daten- und Sprachkommunikation für den Freistaat Sachsen und seiner Kommunen darstellt.
Folgende thematische Anforderungen sind nach derzeitigem Stand mindestens zu erfüllen:
— Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht;
— Unterstützung bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote in allen Verhandlungsrunden in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht;
— Dokumentation von Arbeitsgruppensitzungen und Verhandlungen;
— Beratung und Projektleitung in der Migrationsphase;
— Unterstützung bei Abnahmen;
— Projektunterstützung, Koordinierungsaufgaben in den Arbeitsgruppen.
In allen Fachthemen sind folgende übergreifenden Aspekte mit zu betrachten und durch den Auftragnehmer zu unterstützen:
— Beschreibung von Prozessen nach ITIL v3;
— Beachtung der zu berücksichtigenden Gesetzeslage, insbesondere des IT-NetzG und des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 630);
— Beachtung der strategischen Entscheidungen zu IT und E-Government des Freistaates Sachsen und des IT Planungsrates;
— Beachtung der Definition zu KRITIS und Umsetzungsplan KRITIS, insbesondere kritischer Informationsinfrastrukturen;
— Beachtung zu Umsetzungsbedarfen der Informationssicherheit und der geltenden Datenschutzgesetze und Unterstützung bei der Erarbeitung entsprechender Rahmenkonzepte für die Vergabe;
— Berücksichtigung der Anforderungen aus dem PTSG (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz);
— Beachtung von Verwaltungsorganisationsrecht.
Aufgrund der für das Projekt zur Verfügung stehenden geringen Zeit erwartet der Auftraggeber die Bearbeitung der Fachthemen durch den Auftragnehmer mit mehreren qualifizierten Mitarbeitern der jeweiligen Fachthemen.
Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate möglich. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf des Vertrags. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
— welches Leistungsspektrum bieten Sie am Markt an? Skizzieren Sie kurz Ihr Leistungsspektrum bzw. das Ihrer Bietergemeinschaft/Subunternehmen;
— welche Kooperationen und Partnerschaften pflegen Sie im ausgeschriebenen Leistungsbereich?
— Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2018 und 2019;
— formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt; im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen; im Falle der Einbindung von Subunternehmen ist durch jedes Subunternehmen eine Eigenerklärung abzugeben, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
— Leistungsspektrum deckt die im Rahmen dieses Projektes zu leistenden Aufgaben (Projektmanagement, Erstellung von Fachkonzepten und fachliche Begleitung von Migrationsprojekten) ab;
— Partnernetzwerk vorhanden, bestehend aus mindestens einer weiteren Organisation, um bei etwaigen personellen Schwierigkeiten während des Projektes auf Unterstützung außerhalb des Unternehmens zurückgreifen zu können;
— Umsatz in allen Geschäftsjahren des geforderten Zeitraums vorhanden;
— Umsatz 2019 beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR (bei Bietergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmern zur Eignungsleihe werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmer für die Wertung addiert);
— Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Einzelbewerber, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Generalauftragnehmer
— Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für jedes Subunternehmen.
— jeweils 2 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung für die Themengebiete gemäß Kapitel 4.2.2 (Mobilfunk) und 4.2.3 (Sprachdienst).
Beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte detailliert (ca. 1 Seite) mit folgenden Inhalten:
—— Ausgangssituation und Ziele des Projektes;
—— Inhalt und Art Ihrer Leistungen;
—— Laufzeit des Projekts/Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personen-tagen);
—— eingesetzte Technologien;
—— aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Maßnahmen;
—— Referenzkunde inkl. vollständiger Anschrift.
— die Zahl der fest angestellten deutschsprachigen Mitarbeiter, die in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 im Jahresmittel jeweils tätig waren;
— Darstellung von mindestens 3 Profilen verschiedener Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung gemäß Kapitel 4.2.1 bis 4.2.3 vorgesehen sind:
Jedes Mitarbeiterprofil muss mindestens folgende Angaben enthalten:
—— Zuordnung des Profils zu einem Themengebiet gemäß Kapitel 4.2.1 bis 4.2.3;
—— beruflicher Werdegang;
—— Angabe der Sprache, in der die fachbezogene Kommunikation erfolgt;
—— Berufserfahrung im Themengebiet, dem das Profil zugeordnet wurde (Art und Dauer);
—— ggf. weitere Nachweise für die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen eines Themengebietes;
—— Angabe, an welchen der vorgestellten Unternehmensreferenzprojekten der mit Profil vorgestellte Mitarbeiter in welcher Rolle und mit welchem Umfang (in PT) beteiligt war;
—— die Fachkunde des Mitarbeiters ist durch die Angabe von jeweils mindestens 2 Referenzprojekten nachzuweisen, welche eine vergleichbare Aufgabenstellung wie die Leistungen gemäß Kapitel 4.2.1 bis 4.2.3 aufweisen müssen;
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben mindestens erforderlich:
—— Bezeichnung und Laufzeit des Projekts;
—— Detaillierte Beschreibung von Inhalt und Art (Rolle) der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen in Bezug auf die Leistungsbestandteile gemäß 4.2.1 bis 4.2.3;
—— Umfang der Leistung (in PT);
—— Referenzkunde inkl. vollständiger Anschrift;
— Darstellung von mindestens 2 Mitarbeiterprofilen zum Themengebiet gemäß Kapitel 4.2.2 „Mobilfunk/Mobilfunk-dienste", die alle Anforderungen gemäß B 3 erfüllen;
— Darstellung von mindestens 2 Mitarbeiterprofilen zum Themengebiet gemäß Kapitel 4.2.3 „Übergang ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst)", die alle Anforderungen gemäß B 3 erfüllen;
— Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Qualitätsmanagements nachweisen?
— mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 4.2.2 und 4.2.3;
— mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 4.2.2 und 4.2.3 muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein;
— fest angestellte Mitarbeiter in allen Geschäftsjahren des geforderten Zeitraums vorhanden;
— mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2019 (bei Bietergemeinschaften oder bei der Einbindung von Subunternehmern zur Eignungsleihe werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Subunternehmer für die Wertung addiert);
— mind. 3 Profile insgesamt:
—— fachbezogene Kommunikation mit allen Mitarbeitern in deutscher Sprache;
—— die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen im jeweils zugeordneten Themengebiet eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren besitzen;
—— die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen insgesamt alle Themengebiete gemäß Kapitel 4.2.1 bis 4.2.3 abdecken, wobei ein Mitarbeiter mehrere Themengebiete abdecken kann (auch dann bleibt es aber bei der Mindestanzahl von 3 Profilen);
— mind. je 2 Profile für Themengebiete Mobilfunk und Sprachdienst:
—— mindestens einer der mit Profil vorgestellten Mitarbeiter je Themengebiet muss an den an den vorgestellten Unternehmensreferenzprojekten des jeweiligen Themengebietes mitgewirkt haben;
—— die vorgestellten Mitarbeiter für ein Themengebiet müssen insgesamt alle Aufgaben des entsprechenden Themengebietes abdecken.
— Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen erkennbar;
— Prozesse des Qualitätssicherung sind auch bei der Abwicklung von Projekten integriert.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Angaben/Erklärungen für die Eignungsprüfung:
— Welche Methoden, Techniken und Werkzeuge setzen Sie regelmäßig beim Projektmanagement von IT-Projekten (insbesondere Konzeption und Entwicklung von IT-Systemen) ein? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht?
— Können Sie sicherstellen, dass ein kompetenter, fester Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für den Auftraggeber in der Projektlaufzeit zur Verfügung steht?
— Können Sie sicherstellen, dass ab dem 15. Juli 2020 mit der Leistungserbringung begonnen werden kann? Können Sie zudem bestätigen, dass mindestens 3 für das Projekt von Ihnen vorgesehene Mitarbeiter im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2023 für Dienstleistungen zur Verfügung stehen?
— Infolge der Sensibilität des Vertragsgegenstandes wird der künftige Auftragnehmer entsprechend der Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen verpflichtet und ggf. gemäß Anlage 7 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung — VSA) vom 4. Januar 2008 belehrt.
Können Sie sicherstellen, dass Ihre für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiter:
—— durch den Auftraggeber nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten verpflichtet werden können?
—— gemäß Anlage 7 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung - VSA) vom 4. Januar 2008 belehrt werden?
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen für die Leistungserbringung oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de