Trägerschaft für die offene Ganztagsschule, Grundschulen Alchen, Büschergrund und Oberfischbach Referenznummer der Bekanntmachung: 156101FREU140120
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Morer Platz 1
Ort: Freudenberg
NUTS-Code: DEA5A
Postleitzahl: 57258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für die offene Ganztagsschule, Grundschulen Alchen, Büschergrund und Oberfischbach
Die Grundschulen Alchen, Büschergrund und Oberfischbach werden zum Schuljahr 2020/21 in offene Ganztagsschulen umgewandelt. Die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen soll vergeben werden.
Grundschule Alchen
Grundschule Alchen
Bühler Straße 11
57258 Freudenberg
Die Grundschule Alchen wird zum Schuljahr 2020/21 in eine offene Ganztagsschule umgewandelt. Die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule soll vergeben werden. Hauptleistungen sind außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule, Verlässliche Halbtagsschule, Verlässliche Tagesschule, Ferienbetreuung).
Grundschule Büschergrund
Grundschule Büschergrund
Hermann-Vomhof-Straße 3
57258 Freudenberg
Die Grundschule Büschergrund wird zum Schuljahr 2020/21 in eine offene Ganztagsschule umgewandelt. Die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule soll vergeben werden. Hauptleistungen sind außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule, Verlässliche Halbtagsschule, Verlässliche Tagesschule, Ferienbetreuung).
Grundschule Oberfischbach
Grundschule Oberfischbach
Am Kaltland 4
57258 Freudenberg
Die Grundschule Oberfischbach wird zum Schuljahr 2020/21 in eine offene Ganztagsschule umgewandelt. Die Trägerschaft für die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule soll vergeben werden. Hauptleistungen sind außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule, Verlässliche Halbtagsschule, Verlässliche Tagesschule, Ferienbetreuung).
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen gemäß § 64 VgV ff. im offenen Verfahren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Alchen
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Büschergrund
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Oberfischbach
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48427
Land: Deutschland