Käferholzaufarbeitung komplett im Landeswald, Forstbezirk Bärenfels, Reviere Oberfrauendorf und Hirschsprung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020FB09-300-124
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Böhmische Straße 2
Ort: Altenberg
NUTS-Code: DED2F
Postleitzahl: 01773
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/687.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Käferholzaufarbeitung komplett im Landeswald, Forstbezirk Bärenfels, Reviere Oberfrauendorf und Hirschsprung
Holzernte komplett (Harvester, Forwarder, Vorliefereinheit) mit Bedarfspositionen (Zeitstundenarbeiten) und Stillstandszeiten
2 Lose je 3 000 fm
Je Los ein Maschinensystem.
Revier Hirschsprung
Revier Hirschsprung (Altenberg)
Schadholzaufarbeitung (Käfer) komplett (Harvester, Forwarder, Vorliefereinheit) mit Bedarfspositionen (Zeitstundenarbeiten) und Stillstandszeiten 3 000 fm, Landeswald, (Anteil verstreuter Hiebsanfall sowie Bedarfspositionen lt. Leistungsverzeichnis).
Siehe Rahmenvertrag.
Revier Oberfrauendorf
Revier Oberfrauendorf (Oberfrauendorf)
Schadholzaufarbeitung (Käfer) komplett (Harvester, Forwarder, Vorliefereinheit) mit Bedarfspositionen (Zeitstundenarbeiten) und Stillstandszeiten 3 000 fm, Landeswald, (Anteil verstreuter Hiebsanfall sowie Bedarfspositionen lt. Leistungsverzeichnis).
Siehe Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Laut Auftragsunterlagen.
Laut Auftragsunterlagen.
Siehe Vertragsbedingungen.
Laut Unterlagen.
Siehe Vertragsbedingungen.
Laut Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363