EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Referenznummer der Bekanntmachung: VW-2019-013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Estern 41
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW)
Die Leistung wird in 5 Losen ausgeschrieben.
— Los 1: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Ahaus;
— Los 2: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Gronau;
— Los 3: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus den Klärwerken Legden, Stadtlohn und Isselburg;
— Los 4: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus den Klärwerken Schöppingen, Heiden und Velen;
— Los 5: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Vreden;
— Los 6: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Borken;
— Los 7: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Rhede;
— Los 8: Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus den Klärwerken Gescher und Heek;
— Los 9: Übernahme und thermische Entsorgung von Überschussschlamm aus den Sickerwasseraufbereitungsanlagen der EGW in Ahaus-Alstätte und Borken-Hoxfeld
Die aktuellen Analysen stehen als gesondertes Dokument (ZIP-Container) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der genutzten E-Vergabeplattform zum Download bereit. Zum Veröffentlichungszeitpunkt noch fehlende Analysedaten werden schnellstmöglich über die E-Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen“ nachgereicht.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Ahaus.
— Übernahme von Klärschlamm aus dem Klärwerk Ahaus;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Gronau.
— Übernahme von Klärschlamm aus dem Klärwerk Gronau;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus den Klärwerken Legden, Stadtlohn und Isselburg.
— Übernahme von Klärschlamm aus den Klärwerken Legden, Stadtlohn und Isselburg;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus den Klärwerken Schöppingen, Heiden und Velen.
— Übernahme von Klärschlamm aus den Klärwerken Schöppingen, Heiden und Velen;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Vreden.
— Übernahme von Klärschlamm aus dem Klärwerk Vreden;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Borken.
— Übernahme von Klärschlamm aus dem Klärwerk Borken;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Rhede.
— Übernahme von Klärschlamm aus dem Klärwerk Rhede;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2026 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus den Klärwerken Gescher und Heek.
— Übernahme von Klärschlamm aus den Klärwerken Gescher und Heek;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2022 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Übernahme und thermische Entsorgung von Überschussschlamm aus den Sickerwasseraufbereitungsanlagen der EGW in Ahaus-Alstätte und Borken-Hoxfeld
— Übernahme und thermische Entsorgung von Überschussschlamm aus den Sickerwasseraufbereitungsanlagen der EGW in Ahaus-Alstätte und Borken-Hoxfeld;
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich um maximal 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 28.2.2022 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 9:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 9:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 bis 9:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von Klärschlamm;
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Entsorgungsanlage/-n;
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht;
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene/-n Umschlag-/Vorbehandlungsanlage/-n.
Lose 1 bis 9:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von insgesamt mindestens 3 000 Mg/a Klärschlamm (mit ca. 20 bis 30 % Trockensubstanz) aus der kommunalen Abwasserreinigung. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.);
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Entsorgungsanlage/-n. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden;
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht;
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene/-n Umschlag-/Vorbehandlungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis zu den Losen 1 bis 9: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Bedarfsfall weitere Unterlagen nachzufordern, welche die Nutzungsmöglichkeit der vorgesehenen Anlagen bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen“ (www.vergabe-westfalen.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“:
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der benannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über den „Vergabesatellit Westfalen“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der E-Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen“ erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDX9SB9
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.