Beschaffung LF 10 für die freiwillige Feuerwehr Kürten Referenznummer der Bekanntmachung: 08-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuerten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung LF 10 für die freiwillige Feuerwehr Kürten
Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Gruppenkabine für Besatzung 1 + 8 nach DIN 14530-5, DIN 14530-5/A1, DIN 14502, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 (alle DIN (EN) in der derzeit gültigen Fassung).
Fahrgestell und Aufbau
Gemeinde Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Gemeinde Kürten
Aufbau und Beladung.
Beladung
Gemeinde Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Gemeinde Kürten
Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift: Memminger Straße 28
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Ort: Giengen a. d. Brenz
NUTS-Code: DE11C
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDKY7BF
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland