Objektplanung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT032250
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holzkoppel 4
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 40 / [removed]
Fax: +49 40 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für den Neubau des Bürogebäudes XHO auf dem Campus der European XFEL GmbH in Schenefeld bei Hamburg
Objektplanung für den Neubau eines Bürogebäudes (XHO) auf dem Forschungscampus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld bei Hamburg.
Der Forschungscampus in Schenefeld umfasst ein ca. 15 ha großes Betriebsgelände, bestehend u. a. aus einem Hauptgebäude (XHQ), dem in der Planung befindlichen Besucherzentrum (XHV), einem Werkstatt- und Lagergebäude sowie diversen Funktionsgebäuden. Auf dem Gelände arbeiten derzeit rund 450 Personen.
Das neue Bürogebäude soll den durch Mitarbeiterzuwachs gestiegenen Bedarf des Campus nach weiteren Büroflächen decken. Es ist daher als reines Büro- und Verwaltungsgebäude geplant, welches ein bisheriges temporäres Bauwerk ersetzen soll. Der Gebäudekeller ist als Archiv vorgesehen. Die Planungsleistung erfasst auch die unmittelbar umliegende Infrastruktur des Bürogebäudes.
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld
Die Maßnahme sieht die Errichtung eines dreigeschossigen Bürogebäudes (Keller, EG, 1. OG und 2. OG) vor, wobei die Geschossanzahl nicht fest vorgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass die Gesamthöhe des Gebäudes diejenige des Hauptgebäudes nicht überschreitet. Optisch soll sich das Bürogebäude an das Hauptgebäude anlehnen und soll sich gleichzeitig von den sonstigen auf dem Campus befindlichen reinen Funktionsgebäuden in Architektur und Ausstrahlung optisch abheben. Die Breite ist festgesetzt, hinsichtlich der Länge besteht Gestaltungsspielraum. Aufgrund der begrenzten bebaubaren Flächen des Betriebsgeländes ist XFEL besonders an einem sparsamen Grundflächenverbrauch interessiert. Ein flach geneigtes Dach ist vorzusehen.
Das Gebäude soll Raum für insgesamt 180 Büroarbeitsplätze, bestehend aus Kleinbüros und open-space Büros, bieten. Die Bürogestaltung soll zukünftig flexibel sein, insbesondere sollen Bereiche erweitert werden können. Die vorgesehene Büroinfrastruktur sieht u. a. Besprechungsbereiche, einen Ruheraum für den Schichtbetrieb und einen Mutter-Kind-Raum vor. Im Keller soll eine Archivfläche von 200-300 qm zur Verfügung stehen. Daneben soll dort die Technik des Gebäudes untergebracht werden.
Im Rahmen der Planung des Umgebungsbereiches des Bürogebäudes sind dessen Beleuchtung, eine Treppenanlage sowie die Oberflächengestaltung einschließlich deren Entwässerung mitzuplanen.
Das Besucherzentrum befindet sich in der Nähe des Bürogebäudes. Die Errichtung des Besucherzentrums wird vermutlich in denselben Ausführungszeitraum fallen wie die des Bürogebäudes. Parallel werden auf dem Campus derzeit noch zwei weitere Gebäude errichtet. Eine enge Abstimmung mit der Bauaufsicht von XFEL und den übrigen Beteiligten ist daher zwingend erforderlich.
Folgende Arbeitsweise ist für die Objektplanung vorgeschrieben:
— Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA);
— Übergabe von 3D-Daten in einem IFC Modell an XFEL und im Austausch mit den am Projekt beteiligten Fachplanern;
— Zusammenführung der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell durch den Auftragnehmer;
— Erkennen von Abhängigkeiten und Kollisionskontrolle im Koordinationsmodell durch den Auftragnehmer.
Der LOG (Level of Geometry) ist bis in Leistungsphase 5 so zu führen, dass das 3D-Modell ausreichend detailliert und modelliert ist, so dass die für die Herstellung des Bauteils erforderlichen Informationen enthalten sind. Die Zeichnungen bis in den Maßstab M 1:50 sollen hieraus abgeleitet werden. Die Detailierung in M 1:25 - M 1:1 kann in 2D-Zeichnungen außerhalb des 3D-Modells erarbeitet werden. Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auftraggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht. Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Fachmodell und die Übergabe und das Zusammenführung von Daten in einem 3D-IFC-Datenmodell für die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen und zum Abschluss einer Leistungsphase.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und zunächst nur für die Leistungsphasen 2-4 (soweit im Einzelnen noch erforderlich). Leistungsphase 4 fällt nur zu Teilen an (keine Baugenehmigung erforderlich, Planfeststellungsbeschluss vorhanden, Planänderungsantrag wird durch XFEL erstellt). Leistungsphase 8 wird komplett abgefragt. XFEL behält sich jedoch vor, die Bauüberwachung für den Rohbau selbst vorzunehmen. Hierfür wird eine Option abgefragt.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich in der Bau- und Betriebsbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 bis 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7. und V.2.4. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde erreicht.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.