Gewerbegebiet „Süd“ Erweiterung in Richtung BAB 4, BA 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 09/20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.limbach-oberfrohna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerbegebiet „Süd“ Erweiterung in Richtung BAB 4, BA 4
Erschließungsarbeiten (Erd-, Straßen-, Tief- und Kanalbauarbeiten).
Limbach-Oberfrohna OT Pleißa
DEUTSCHLAND
Straßenbau / Geländeregulierung:
— ca. 8 100 m3 Oberboden abtragen und wieder andecken;
— ca. 22 400 m3 Oberboden abtragen und verwerten;
— ca. 121 000 m3 Mineralboden abtragen und wieder einbauen;
— ca. 27 000 m3 verdichtungsfähigen Mineralboden liefern und einbauen;
— ca. 112 000 m3 Mineralboden abtragen und entsorgen;
— ca. 51 000 m3 Bodenverbesserung durch Kalkstabilisierung;
— ca. 930 m Längssicker DN 100 PEHD;
— ca. 150 m Anschlusskanal DN 150 Stz;
— ca. 40 Stück Straßenabläufe DIN 4052;
— ca. 2 630 m2 Frostschutzschicht herstellen;
— ca. 1 000 m3 Schottertragschicht herstellen;
— ca. 6 225 m2 Asphalttragschicht AC 22 TS, Bk 3,2;
— ca. 6 225 m2 Asphaltbinderschicht AC 16 BS, Bk 3,2;
— ca. 6 270 m2 Asphaltdeckschicht AC 11 DS, Bk 3,2;
— ca. 1 020 m2 Pflasterbefestigung aus Beton;
— ca. 2 500 m Bordanlagen aus Beton;
— ca. 600 m Kabel für Straßenbeleuchtung, 15 Stück Maste und Leuchten komplett.
Ver- und Entsorgungsanlagen:
— ca. 560 m Versorgungsleitung Trinkwasser DN 100 PE einschließlich Herstellung und Verfüllung Rohrgraben;
— ca. 940 m Entwässerungsleitung Schmutzwasser DN 250 Stz einschließlich Herstellung und Verfüllung Rohrgraben;
— ca. 1 030 m Entwässerungskanal Regenwasser DN 300 bis DN 800 Sb einschließlich Herstellung und Verfüllung Rohrgraben;
— ca. 250 m Anschlusskanal DN 150 / DN 300 einschließlich Herstellung und Verfüllung Rohrgraben;
— ca. 50 Stück Kontrollschacht DN 1000 bis DN 1500 Sb;
— ca. 600 m Herstellung Hanggraben für Ableitung Oberflächenwasser;
— ca. 2 Stück unterirdische Löschwasserbehälter 200 m3 DN 3000.
Vergabe-Nr. 09/20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 1
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 2a-c
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind -zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gemäß § 48 Abs. 1 EStG;
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 3g
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind -zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt- mit dem Angebot einzureichen:
— drei Referenzen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind;
— DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301 Gruppe W3 pe;
— Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) Beurteilungsgruppe AK2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
*) aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind -zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt- auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation
Bei Angeboten die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Verkürzung der Angebotsfrist ist auf Grund des Umfanges und der geringen Komplexität der zu vergebenden Leistung und des begrenzten Bewilligungszeitraums für öffentliche Fördermittel zulässig.
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.