Ingenieurleistungen im Rahmen des Projektmanagements für die Projekte Stadtsicherung Bitterfeld und Kraftwerkssiedlung – Park der Chemiearbeiter Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE A 19 1409
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: OT Wolfen, Greppiner Str. 25
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen im Rahmen des Projektmanagements für die Projekte Stadtsicherung Bitterfeld und Kraftwerkssiedlung – Park der Chemiearbeiter
Ingenieurleistungen im Rahmen des Projektmanagements zur Erfüllung von Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Überwachungsaufgaben für die Projekte Stadtsicherung Bitterfeld und Kraftwerkssiedlung – Park der Chemiearbeiter.
Bitterfeld-Wolfen
Die Projekte Stadtsicherung Bitterfeld und Kraftwerkssiedlung – Park der Chemiearbeiter beinhalten die Umsetzung von hydraulischen und baulichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Gebäuden und Infrastruktur vor Grundwasser. Im Rahmen des Projektmanagements sind Ingenieurleistungen zur Erfüllung von Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Überwachungsaufgaben erforderlich. Es bestehen dabei folgende Aufgabenschwerpunkte:
— Regelmäßige Fortschreibung Maßnahmenkonzept einschließlich Maßnahme-Kosten-Pläne;
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Maßnahmenumsetzung: Mitwirkung bei der Vorbereitung von Maßnahmen sowie bei der Vergabe von Leistungen; fachtechnische Prüfung, Bewertung und Empfehlungen zur Freigabe von Planungsunterlagen für Anlagen (Brunnen, Drainagen, Ableiter u. ä.), bauliche Sicherungsmaßnahmen (Kellerverfüllungen, Kellerabdichtungen u. ä.) und gewässerbauliche Maßnahmen (z. B. Sohlharmonisierung Strengbach); Unterstützung des Auftraggebers bei der Koordinierung, Überwachung und Abnahme der Leistungen der Maßnahmeträger; Mitwirkung bei der fortlaufenden Überwachung der Schutzzieleinhaltung und regelmäßigen Anpassung des Betriebsregimes; Mitwirkung bei der Maßnahmenoptimierung;
— Überwachung der Umsetzung der Monitoringkonzepte;
— Mitwirkung an der Bearbeitung übergeordneter Aufgaben (Schwerpunkt: Gewässerbewirtschaftung);
— Erstellung von Monats- und Jahresberichten;
— Besondere Leistungen bei Bedarf (z. B. Erarbeitung von Stellungnahmen und Konzepten sowie Gutachter-/ Planungsleistungen für kleinere Maßnahmen).
Verlängerungsoptionen siehe Pkt. II.2.7.
1. Angaben zur Prüfung der Eignung der Bewerber sowie die Bewertungsmatrix sind im Internet unter dem im Abschnitt I.3. aufgeführten Link erhältlich.
2. Für den Teilnahmeantrag ist das vorgegebene Formular – im Internet unter dem im Abschnitt I.3. aufgeführten Link erhältlich – zu verwenden.
3. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen im Rahmen des Projektmanagements für die Projekte Stadtsicherung Bitterfeld und Kraftwerkssiedlung – Park der Chemiearbeiter
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“