Vergabe des Transportes von Restabfällendes Kreises Weimarer Land ab dem 1.6.2020 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 439/2019 AVW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 28
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weimarerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Transportes von Restabfällendes Kreises Weimarer Land ab dem 1.6.2020
Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Weimarer Land zur vom AG vertraglich gebundenen Verwertungsanlage in Staßfurt und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen.
Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder ab Umladestation des Auftraggebers in Apolda (Alternative 1a,nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder ab Umladestation des Bieters (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Transport von Restabfällen des Kreises Weimarer Land ab Umladestation des AG Los-Nr. 1a
Transport von ca. 12 800 Mg/a bis 20 000 Mg/a an Restabfällen aus dem Landkreis Weimarer Land ab Umladestation des AG in Apolda zur vom AG vertraglich gebundenen Verwertungsanlage in Staßfurt und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen. Die Übernahme der Abfälle hat am Betriebshof der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW), Am Kalkteich 8, 99510 Apolda, zu erfolgen.
Einseitige Verlängerungsoption des Kreises Weimarer Land um 24 Monate. Die Verlängerung ist bis 6 Monate vor Ende der Grundvertragslaufzeit auszusprechen.
Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2-4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Übernahme und Transport von Restabfällen des Kreises Weimarer Land ab Umladestation des Bieters Los-Nr. 1b
Übernahme und Transport von ca. 12 800 Mg/a bis 20 000 Mg/a an Restabfällen aus dem Landkreis WeimarerLand ab einer vom Bieter zu stellenden Umladestation zur vom AG vertraglich gebundenen Verwertungsanlagein Staßfurt und nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung auch zu anderen Verwertungsanlagen. Die Übernahme der Abfälle hat an einer für die zu übernehmenden Abfallarten geeigneten und genehmigten,durch den Bieter zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation) im Umkreis von 18 km einfache Straßenentfernung um den Abfallschwerpunkt des Landkreises Weimarer Land (Umpferstedt, Kreuzung B87/B7), zu erfolgen.
Einseitige Verlängerungsoption des Kreises Weimarer Land um 24 Monate. Die Verlängerung ist bis 6 Monate vor Ende der Grundvertragslaufzeit auszusprechen.
Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2-4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Restabfällen des Kreises Weimarer Land ab Umladestation des AG Los-Nr. 1a
Postanschrift: An der Küchelgrube 2
Ort: Ilmtal-Weinstraße, OT Mattstedt
NUTS-Code: DEG0G
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Transport von Restabfällen des Kreises Weimarer Land ab Umladestation des Bieters Los-Nr. 1b
Postanschrift: An der Küchelgrube 2
Ort: Ilmtal-Weinstraße, OT Mattstedt
NUTS-Code: DEG0G
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, und § 18 ThürVgG – Sanktionen;
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen für Los 1b nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
a) Beschreibung des vorgesehenen Annahme- und Umschlagskonzeptes für die zu übernehmenden und zu transportierenden Abfälle,
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Übernahme der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, genehmigte Abfallmengen und Abfallarten für Umschlag und Lagerung, Art des Umschlages).
Auf Verlangen vorzulegen:
— ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlage zur Übernahme der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte;
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform evergabe-online.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift: Bahnhofstraße 28
Ort: Apolda
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland