Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – „Los 12 – Flockungsanlage“
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Fuggerstr. 1
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wtl-wasser.de
Postanschrift: Königsstraße 51-53
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumeister.org
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasseraufbereitungsanlage Dörenthe – „Los 12 – Flockungsanlage“
Der WTL erneuert das Wasserwerk am Standort in Dörenthe. Das neue Wasserwerk wird auf dem gleichen Grundstück errichtet. Das alte Wasserwerk einschl. der Nebenanlagen wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Anlage zurückgebaut. Die Aufbereitung ist in zwei getrennte Bauwerke gegliedert. Im ersten Bauwerk (DEK-Aufbereitung) werden bis zu 600 m3/h Oberflächenwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal voraufbereitet. Die Flockungsanlage ist die erste Aufbereitungsstufe zur Flockung und Sedimentation von Partikeln (Trübungsreduzierung) im Oberflächenwasser.
Ibbenbüren Ortsteil Dörenthe, Am Wasserwerk 1
Planung, Lieferung und Einbau einer Flockungsanlage in einem bauseits erstellten Wasserwerksneubau (Massivbauweise mit Stahlbauhallenkonstruktion). Der Leistungsumfang der Flockungsanlage besteht im Wesentlichen aus:
— Lieferung und Einbau einer Flockungsanlage (Kompaktanlage) mit einer Aufbereitungsleistung von bis zu 600 m3/h für die Flockung und Sedimentation von Partikeln (Trübungsreduzierung);
— Einbindung der bauseits gelieferten FM und FHM-Dosieranlagen;
— Ausrüstung der Anlage mit der zugehörigen Maschinen- und Messtechnik (Pumpen. Rührwerke, Messtechnik);
– Verrohrung der selbst gelieferten Anlagentechnik;
— Inbetriebnahme vor Ort.
Das Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO als Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag(mit Hilfe der Eignungsunterlagen Anlage A.1) abgeben. Gemäß § 15 Abs. 2 SektVO beträgt die Frist zur Bewerbung und zur Abgabe eines indikativen Angebotes (Erstangebot) 30 Tage.
Zusammen mit den Eignungsunterlagen sind zur zeitlichen Optimierung des Verfahrens „indikative Angebote“ (Erstangebote) einzureichen. Soweit innerhalb der Frist zur Einreichung der Eignungsunterlagen von keinem Bieter der zusätzlichen Einreichung von Erstangeboten widersprochen wird, gilt die Frist für die Einreichung des Erstangebotes innerhalb der Bewerbungsfrist gemäß § 15 Abs. 3 S. 1 SektVO als einvernehmlich festgelegt.
Verfahrensablauf:
Auf der ersten Stufe prüft der AG, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen (mithilfe der Anlage A.1 – Nachweise Eignung) Auf der zweiten Stufe wird die Eignung geprüft. Der AG ermittelt anhand der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb die Bieter, die gemäß den geforderten Eignungskriterien als geeignet anzusehen sind. Dazu behält er sich vor, gegebenenfalls Unterlagen nachzufordern.
Auf der dritten Stufe prüft der AG die nicht ausgeschlossenen indikativen Angebote (Erstangebote) geeigneter Bieter näher auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. In diesem Zusammenhang erstellt er anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien eine Wertungsreihenfolge.
Wird nicht auf das Erstangebot der Zuschlag erteilt, tritt der AG auf der vierten Stufe in die Verhandlungsphase ein. Er behält sich vor, mit den Bietern über die von ihnen eingereichten „indikativen Angebote“ (Erstangebote) und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel zu verhandeln, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Die Bieter werden in diesem Fall aufgefordert, ihr Angebot vor dem AG im Rahmen einer Präsentation vorzustellen.
Der AG behält sich zudem vor, auf der Grundlage der eingereichten Angebote eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe der Zuschlagskriterien zu bilden und nachfolgend den Bieterkreis zu verringern. Im Rahmen von Verhandlungen darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom AG in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf die indikativen Angebote (Erstangebote) zu erteilen gem. § 15 Abs. 4 SektVO.
Zusammen mit den Eignungsunterlagen sind zur zeitlichen Optimierung des Verfahrens „indikative Angebote“ (Erstangebote) einzureichen. Soweit innerhalb der Frist zur Einreichung der Eignungsunterlagen von keinem Bieter der zusätzlichen Einreichung von Erstangeboten widersprochen wird, gilt die Frist für die Einreichung des Erstangebotes innerhalb der Bewerbungsfrist gemäß § 15 Abs. 3 S. 1 SektVO als einvernehmlich festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise können als eingescannte Dateien (pdf-Datei) vorgelegt werden.
Folgende Nachweise sind der Anlage A.1 – Formulare zum Nachweis der Eignung beizufügen Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt ist, dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 124 Abs. 1 GWB), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist oder nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist,dass er seine Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringt.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem vom AG zur Verfügung gestellten Formular Ziff. 4.1 – Eigenerklärung enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein separates Formular 4.1 auszufüllen.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Formulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das vom AG zur Verfügung gestellte Formular 4.3 – Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. In dieser Nachunternehmererklärung hat der Nachunternehmer zudem die vorstehend bereits zitierte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1, 4, 124 Abs. 1 GWB etc. abzugeben. Auf § 47 SektVO wird verwiesen.
a) Präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung die Nummer angeben, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist bzw. eine vollständige ausgefüllte EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) vorlegen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zum Nachweis ihrer Eignung die verlangten Eigenerklärungen abgeben. Die Eigenerklärungen sind durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, für den Bewerber auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
c) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein) d) Kurzbeschreibung des Unternehmens (Unternehmensdarstellung) in deutscher Sprache e) Bei Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile f) Nachweis über einen Durchschnittlicher Mindestumsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (s. unter Ziff. 6) — Eine Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze (netto) des Bewerbers und die Jahresumsätze (netto) des Bewerbers mit vergleichbaren Bauleistungen in den Jahren 2014 bis 2019.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 6 – Anzahl qualifizierter Mitarbeiter und Jahresgesamtumsatz – enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein separates Formular 6 auszufüllen.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Formulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 – Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 SektVO wird verwiesen.
Nachweis über einen durchschnittlicher Mindestumsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (s. unter Ziff. 6)
Mit der Anlage A.1 sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
Nachweis von wenigstens drei Teilnahmen an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen zwischen 2017 und 2020. Dabei Angaben zur Veranstaltung und zu den teilnehmenden Mitarbeitern des Unternehmens (Name und Funktion im Unternehmen). Nachweis durch Schulungszertifikate. (s. dazu auch Anlage A.1 unter Ziff. 4.5) Nachweis über ausgebildetes Fachpersonal (s. auch Anlage A.1 – Ziff. 4.4) dazu:
— Mindestens 6 Monteure;
— Mindestens 3 Ingenieure für die Bereiche Konstruktion, Projektabwicklung, Qualitätsmanagement usw;
— Eigenerklärung über die Qualifikation des benannten Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters mit Vor-/Zuname, Geb.-Datum/Alter, Art und Datum des Ausbildungsabschlusses, sonstigen Abschlüssen im Baugewerbe/Handwerk (Art und Datum des Abschlusses), zu den Berufsjahren (nach Abschluss der Ausbildung), zu den Berufsjahren als verantwortlicher Projektleiter und zur Zugehörigkeit zum Unternehmen, bei dem der Projektleiter/stellv. Projektleiter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags beschäftigt ist.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 5.1/5.2 – Qualifikation des benannten (stellvertretenden) Projektleiters enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann;
— Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten (jährliche Mittel) des Bewerbers in den Jahren 2014 bis 2019, gegliedert nach Führungskräften (GF, Prokuristen) und Beschäftigten, diese wiederum gegliedert nach technischen Mitarbeitern mit Hochschulabschluss, technischen Mitarbeitern (Meister, Techniker, Zeichner)und Verwaltungsangestellten.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 6 – Anzahl qualifizierter Mitarbeiter und Jahresgesamtumsatz enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein separates Formular 6 auszufüllen;
— Eigenerklärungen über Referenzen des Bewerber Anzugeben sind: Name/Anschrift des Unternehmens, der betreuende Projektleiter, Ausführungsort, Auftragswert, Auftragswert sowie referenzspezifische Angaben.Es ist zwingend eine Referenzbeschreibung beizufügen. Weiterhin ist der Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax und E-Mail anzugeben.
Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 7 – Mindestreferenz enthalten, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden können.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Formulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 – Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 SektVO wird verwiesen.
Es sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1) Nachweis von wenigstens drei Teilnahmen an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen zwischen 2017 und 2020. Dabei Angaben zur Veranstaltung und zu den teilnehmenden Mitarbeitern des Unternehmens (Name und Funktion im Unternehmen). Nachweis durch Schulungszertifikate. (s. dazu Anlage A.1 unter Ziff. 4.5) 2) Nachweis über ausgebildetes Fachpersonal (s. dazu Anlage A.1 Ziff. 4.4) dazu:
— Mindestens 6 Monteure;
— Mindestens 3 Ingenieure für die Bereiche Konstruktion, Projektabwicklung, Qualitätsmanagement usw..
3) Nachweis von folgender Referenz in den letzten 5 Jahren (2015-2020) für Lieferung und Inbetriebnahme einer Flockungsanlage zur Wasseraufbereitung mit einer Leistung ≥ 300 m3/h. Pflichtangaben:
— Beschreibung Referenzprojekt;
— Auftraggeber, Ausführungszeit, Ausführungsort;
— Aufbereitungsleistung in m3/h;
— Auftragswert;
— Angaben zur verbauten Maschinentechnik.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 7 – Mindestreferenz enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Formulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 – Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 SektVO wird verwiesen.
Kombinierte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoauftragssumme.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits nach Maßgabe der Zuschlagskriterien auf das indikative Angebot (Erstangebot) zu erteilen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes (günstigster Preis) ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Zusammen mit den Eignungsunterlagen sind zur zeitlichen Optimierung des Verfahrens „indikative Angebote“ (Erstangebote) einzureichen. Soweit innerhalb der Frist zur Einreichung der Eignungsunterlagen von keinem Bieter der zusätzlichen Einreichung von Erstangeboten widersprochen wird, gilt die Frist für die Einreichung des Erstangebotes innerhalb der Bewerbungsfrist gemäß § 15 Abs. 3 S. 1 SektVO als einvernehmlich festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Hinweis: Teilnahmeanträge und Angebote können nur elektronisch über Subreport eingereicht werden.Teilnahmeanträge und Angebote in Papierform sind nicht zulässig.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.