Verwertung von Altpapier für den Kreis Heinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2020/45
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Valkenburger Str. 45
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier für den Kreis Heinsberg
Der Kreis Heinsberg ist zuständige Gebietskörperschaft für die Übernahme und Verwertung von Altpapier und somit für die ausgeschriebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Zuständigkeit für die Sammlung von Altpapier liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Ziel der Vergabe ist die nachhaltig wirtschaftliche Verwertung von Altpapier unter Beachtung des Transportaufwands für die zur Sammlung des Altpapiers verpflichteten kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme von 18 000 Mg/a bis 22 000 Mg/a und Verwertung der gesamten Menge wobei die Abrechnung getrennt nach kommunaler Herkunft sowie anteiliger PPK-Verpackungsmenge erfolgt. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Kreisgebiet Heinsberg
52525 Heinsberg
Altpapier im Sinne dieser Ausschreibung ist die im Kreisgebiet von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gesammelte Papier-, Pappe- und Kartonagefraktion, einschließlich der in Behälter und Container eingeworfenen oder den Bündeln anhaftenden Störstoffe.
Der Kreis Heinsberg kann dem Auftragnehmer keine bestimmte Abfallqualität garantieren. Das Altpapier wird dem Auftragnehmer so übergeben wie es bei der Sammlung der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises Heinsberg anfällt. Die ausschreibende Stelle macht darauf aufmerksam, dass die monatlich zu behandelnde Altpapiermenge im Jahresverlauf Schwankungen unterliegt.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen Einzelleistungen:
— Vorhaltung (mindestens) einer Übernahmestelle und dortige Übernahme und Verwiegung des von den kreisangehörigen Kommunen/vom Kreis Heinsberg oder einem Drittbeauftragten im Gebiet des Kreises eingesammelten Altpapiers;
— Durchführung sämtlicher Transporte, die für die stoffliche Verwertung des Altpapiers und die Entsorgung der Störstoffe notwendig sind;
— ggf. Übergabe von Teilmengen des Altpapiers an vom Kreis Heinsberg benannte Dritte; eine Übergabe von Teilmengen erfolgt nur nach Vorgabe und auf Anweisung des Kreises Heinsberg;
— stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. ggf. zusätzlicher Leistungen wie verpressen und sortieren);
— Dokumentation des Eingangs und Verbleibs der angelieferten Altpapiermengen, aufgeschlüsselt nach Menge, Sorte, Anlieferer/Herkunft (Kommune/Kreis) und Empfänger/Anlage;
— nachweisliche Entsorgung der ggf. anfallenden Sortierreste bzw. Störstoffe unter Nennung der Menge und der Entsorgungsanlage.
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 1.1.2021 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2022. Sollte der Vertrag nicht bis zum 31.12.2021 von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss gegen Personenschäden mindestens 3,0 Mio. EUR und gegen Vermögens- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall betragen;
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angebotsteil III.2).
— Verbindliche Benennung des Standortes bzw. der Standorte der angebotenen Umschlaganlage(n) für Altpapier (Angebotsteil III.3);
— Referenzbescheinigung: Drei Referenzen (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 10 000 Mg/a Altpapier für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2017 bis 2019. (Angebotsteil III.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Heinsberg
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Wertung der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Angebote derjenigen Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Hinsichtlich der hierzu vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft oder etwaige Unterauftragnehmer/Eignungsleiher einzureichender Unterlagen wird auf Zif. 2.2.2 des Dokumentes „Leistungsbeschreibung“ verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung nachzufordern. Davon umfasst sind sämtliche in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderte Unterlagen, Angaben und Erklärungen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber gem. § 15 Abs. 5 VgV vor, Aufklärung über die Eignung des Bieters zu verlangen.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 6 Kalendertagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bzw. des Aufklärungsschreibens beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYG1
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.