Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-LÖ 068/20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de

Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325136
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325136
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigung

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-LÖ 068/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhalts- und Grundreinigung der Berufsschule Halberstadt, Standort Böhnshausen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09
Hauptort der Ausführung:

Berufsbildende Schule Halberstadt

Standort Böhnshausen

Böhnshausener Straße 4

38895 Böhnshausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Harz beabsichtigt ab dem 1.8.2020 die Unterhalts- und Grundreinigung der Berufsbildenden Schulen Halberstadt, Standort Böhnhausen für 4 Jahre neu zu vergeben.

1. Reinigungsbereich/Reinigungszeiten,

1.1 Reinigungsobjekt:

Das Reinigungsobjekt ist die Berufsbildende Schule Halberstadt, Böhnshauser Straße 4, 38895 Böhnshausen. Die Schule besteht aus 3 Gebäuden. Das Hauptgebäude besteht aus 4 Ebenen, die mit 2 Treppenhäusern verbunden sind, die Turnhalle ist dort integriert. Das zweite Gebäude hat 3 Ebenen und 1 Treppenhaus. Außerdem gibt es ein kleines Gebäude in dem sich lediglich 2 Räume befinden.

1.2. Reinigungszeiten.

Die Reinigung kann ab 15.00 Uhr bis 7.00 Uhr erfolgen.

1.3. Gebäudereinigung.

Die zu vergebende Gebäudereinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen, Möbel, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, der sanitären Anlagen, Waschräume, Spiegel, das Entleeren sowie Säubern der Papierkörbe und Abfallbehälter.

2. Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung,

2.1. Unterhaltsreinigung:

Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist an Hand der Reinigungspläne durchzuführen.

Die Reinigung hat pünktlich, gründlich und schonend zu erfolgen. Sie umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich im Raum befinden.

Der Auftragnehmer hat die Leistungen stets so auszuführen, dass nach den jeweiligen Reinigungsintervallen ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt.

Sofern die Umstände es erfordern, kann der Auftraggeber innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder Ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsvorgänge verlangen.

Die zur Ausführung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.

Alle im Reinigungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegender Gegenstände wie Schreibtische, Schränke, Halbschränke, Regale u. ä., zu reinigen. Hohe Schränke, Regale usw., sind aus Sicherheitsgründen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu reinigen. Möbel, insbesondere Schreibtische und Beistelltische sind dann zu reinigen, wenn sie zugänglich und geräumt sind.

Die Schülertische sind täglich abzuwischen.

Im Kunstraum sind die Tischgestelle wöchentlich feucht abzuwischen.

Die von Möbeln, Türen, Türrahmen und Heizkörpern hat feucht zu erfolgen. Schmutzfangende Einrichtungen in den Eingangszonen der zu reinigenden Objekte sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird.

Die Toiletten, Waschanlagen und Duschen (Fußböden, Fliesen- und Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten und Urinalbecken – innen und außen, Toilettensitze – obere und untere Flächen-, Türgriffe und Griffe von Spülvorrichtungen) sind mit desinfizierenden Mitteln nass zu reinigen.

Die Glastüren auf den Etagen sind täglich von Griffspuren zu befreien.

Bei der Reinigung von wischbaren Böden, insbesondere der Linolium- und Steinböden ist dem Wischwasser eine Wischpflege beizufügen.

Bei der Grundreinigung hat eine Versiegelung der Linolium und der Steinfußböden zu erfolgen.

Die Grundreinigung hat innerhalb einer, mit dem Schulleiter abgesprochenen Zeit in den Sommerferien zu erfolgen.

Die Reinigungsarbeiten sind nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses durchzuführen. Die für den Abfall vorgesehenen Behälter- außer Papierkörben an den Arbeitsplätzen – sind durch den Auftragnehmer mit Müllbeutel zu versehen. Kehrricht, Altpapier aus Papierkörben und sonstige Abfälle sind in die dafür aufgestellten Behälter zu bringen.

Desinfizierende Mittel sind nur an den Orten zur Anwendung zu bringen, an denen sie vorgeschrieben sind.

Ebenso enthält die Unterhaltsreinigung die Versorgung der Sanitäreinrichtungen mit Papierhandtüchern, Seife und Toilettenpapier.

2.2. Reinigung von Beleuchtungskörpern an Wänden und Zimmerdecken

Die Reinigung dieser Beleuchtungskörper ist während der Grundreinigung durchzuführen. Die Beleuchtungskörper sind gegebenenfalls ganz oder teilweise abzunehmen, in der Regel nass zu reinigen, mit einem Antistatikum zu behandeln und wieder anzubringen. Abnehmen und Anbringen der Beleuchtungskörper ist dabei Elektrikern oder entsprechend unterwiesenem Personal des Auftraggebers zu überlassen.

2.3. Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge

Die anzuwendenden Verfahren, die Häufigkeit der einzelnen Arbeitsgänge und der Umfang der Reinigungsflächen ergeben sich jeweils aus dem Leistungsverzeichnis und der Flächenzusammenstellung.

Beim nichttextilen Bodenbelag werden die entsprechenden Pflegehinweise dem Auftraggeber ausgehändigt.

Für die tägliche Unterhaltsreinigung ist eine, dem Belag entsprechend geeignete Wischpflege zu verwenden.

Die Pflegehinweise zur Behandlung des textilen Belages sind ebenfalls einzuhalten.

Der Auftraggeber stellt in dem zu reinigenden Objekt Strom und Wasser.

Der Auftraggeber stellt für die Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel dem Auftragnehmer unentgeltlich Abstellräume zur Verfügung. Diese sind durch das Reinigungspersonal sauber und ordentlich zu halten.

Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder fortzuräumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem

Vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper

Auszuschalten.

Der verbindliche Preis für die Unterhaltsreinigung ist so zu ermitteln, dass der monatliche Preis dem zwölften Teil des Jahresaufwandes entspricht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2020
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zur Angebotsabgabe ist ein Vor Ort Termin zwingend notwendig und mittels beiliegendem Formular zu bestätigen.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/07/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/06/2020
Ortszeit: 10:05
Ort:

Landkreis Harz

Friedrich Ebert Straße 42

38820 Halberstadt

Haus V, Raum 106

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn Verstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.

1. Allgemeine Rügepflicht: Unternehmen/Bewerber müssen ihnen positiv bekannte Verstößen „unverzüglich“ (§121 BGB ohne schuldhaftes Zögern) rügen.

2. Erweiterte Rügepflicht der Unternehmen/Bewerber: Verstöße, die aufgrund der Ausschreibung erkennbar sind, bis zum Ende der Angebotsabgabefrist oder der Bewerbunggerügt werden.

– Rüge gegenüber der Ausschreibenden;

– Verstoß benennen und Beseitigung Verlangen.

Falls Rüge erfolglos bleibt, Anliegen nicht abgeholfen wird:

Nachprüfungsantrag ist innerhalb 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Ablehnung der Ausschreibenden zulässig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2020