Stadt_Erkrath_Bürgerhaus_energetische Teilsanierung_TA (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt_Erkrath
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klinkerweg 7-9
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt_Erkrath_Bürgerhaus_energetische Teilsanierung_TA (ELT)
„Fachplanung technische Ausrüstung (ELT)“
(Anlagengruppen 4) gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI
Für die nachfolgenden Leistungen:
„Energetische Teilsanierung Bürgerhaus“ in den LPH 1-9.
Bürgerhaus Hochdahl
Sedentalerstr. 105
40699 Erkrath
Die Stadt Erkrath ist dem Förderaufruf aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Kommunaler Klimaschutz NRW“ gefolgt und hat bereits zum zweiten Mal einen Bewerbungsbogen zur energetischen Teilsanierung des Erkrather Bürgerhauses eingereicht. Nachdem der erste Versuch scheiterte konnte der zweite mit dem Thema,,Energetische Teilsanierung Bürgerhaus – Klimakultur in Erkrath die zweite Stufe des Antragverfahrens erreichen. Der Förderaufruf bezieht sich primär auf Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Dazu wurde mit dem Bewerbungsbogen ein übergreifendes Konzept zur Erarbeitung eines Zentrums für Klimakultur dargestellt unter Berücksichtigung der Bestandteile: energieeffizientes Gebäude, kommunales Energiemanagement und dem Einbeziehen der Bürger und Bürgerinnen. Das Verfahren wird aufgehoben, wenn der Fördermittelbescheid negativ ausfällt.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung technische Ausrüstung (ELT)“
(Anlagengruppen 4) gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI
Für die nachfolgenden Leistungen:
„Energetische Teilsanierung Bürgerhaus“ in den LPH 1-9.
Die Beauftragung des obigen Leistungsbildes erfolgt stufenweise. Mit der 1. Stufe werden die LPH 1-4, mit der 2. Stufe die LPH 5-8 und mit der 3 Stufe die LPH 9 beauftragt.
Ungeachtet dessen, wird ein hoher Wert auf eine proaktive und umfangreiche Abstimmung mit den weiteren Leistungsbildern im Projekt und den Vertretern der Stadt Erkrath sowie Berücksichtigung der jeweiligen Planungen bei der Erstellung der eigenen Planungen durch das zu beauftragende Büro gelegt.
Die Umsetzung der vorgesehenen Teilsanierungsmaßnahmen stellen aufgrund ihrer zeitlichen Abfolge und der Komplexität der Aufgabe hohe Anforderungen an die Planung.
Die energetische Teilsanierung lässt sich in 9 Maßnahmen unterteilen:
— Sanierung der Lüftungsanlagen;
— Dachsanierung mit Dachbegrünung;
— Sanierung der Heizungsanlage;
— Austausch der Tür- und Fensteranlagen;
— Erneuerung der Gebäudebeleuchtung;
— Aufbau eines digitalen Energiemanagements in den kommunalen Liegenschaften;
— Einrichtung einer Klimabildungszone;
— Zentrale Gebäudeleittechnik.
Zusätzlich werden zu der geplanten Teilsanierung Nebenleistungen erforderlich. Der Fokus liegt auf der Betrachtung der die energetische Teilsanierung betreffenden Konstruktionen und Anschlussbereiche. Aufgrund des Baujahres des Gebäudes sind im Rahmen dieser Maßnahmen mit Schadstoffen zu rechnen. Bestandsaufnahmen und Gutachten wurden bereits durchgeführt. Über die Maßnahmen des Förderantrags hinaus gibt es weitere notwendige, aber auch gewünschte Maßnahmen, die nicht gefördert werden. Diese sollen parallel zu den Maßnahmen des Förderantrags ausgeführt werden. Für ihre Realisierung ist allerdings noch die Zustimmung der politischen Gremien im Zuge der Haushaltsberatungen Anfang 2020 für die erforderlichen Haushaltsmittel abzuwarten. Die notwendigen Maßnahmen ohne Förderung sind:
— Erstellung von CAD Pläne samt umfänglichem Raumbuch;
— Photovoltaik-Anlage (Kleine Anlage);
— Brandschutzmaßnahmen;
— Sicherheitsbeleuchtungszentrale;
— Schadstoffsanierung;
— Außengelände (Rodung für Fassade und Dachsanierung und Wiederherstellung);
— Drainage vor Werkräumen erneuern;
— Neue Maßnahme: Betonsanierungen in Technikräumen;
— Räumliche Trennung Stellarium-Mehrzweckhalle;
— Begleitung durch einen Dachgutachter.
Die Maßnahmen des Förderantrags werden aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt_Erkrath: Stadt_Erkrath_Bürgerhaus_energetische Teilsanierung_TA (ELT)
Postanschrift: Vogelsanger Weg 111
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRD9YU
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]